Übersicht über die Online-Dienste der Stadt Rödermark

Hier finden Sie eine Übersicht der von der Stadt Rödermark und dem Kreis Offenbach aktuell angebotenen Online-Dienstleistungen. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.

Hinweis zur Bedienung: Über den Klick auf die Überschrift öffnet sich der Inhalt. Klicken Sie auf einen der dort eingestellten weiterführenden Links, öffnet sich ein neues Fenster zum jeweiligen Fachverfahren.


Abfallwirtschaft

Beschreibung

Hier besteht die Möglichkeit, Mitteilungen an die zuständige Behörde weiterzuleiten

Online-Service Abfallmitteilung

Beschreibung

Hier können Sie Ihren individuellen Abfalltermin nachschauen, speichern, ausdrucken, oder in Ihren digitalen Kalender importieren.

Anzeige der Abfalltermine

  1. Geben Sie im Eingabefeld "Straße" einfach die ersten Buchstaben der gesuchten Straße ein.
  2. Sobald Sie mindestens drei Zeichen eingegeben haben, werden Ihnen die passenden Treffer unterhalb angezeigt.
  3. Wählen Sie nun die korrekte Straße mit einem Mausklick aus.
  4. Treffen Sie nun noch weitere optionale Einschränkungen bezüglich des Anzeigezeitraums und / oder der Abfallart(en).
  5. Bestätigen Sie nun Ihre Auswahl mit einem Mausklick auf "Meine Termine anzeigen".

Zum Online-Abfallkalender >

Beschreibung

Die Abfuhr des Sperrgutes erfolgt in der Regel 1 bis 4 Wochen nach Antragstellung

Hier können Sie eine Sperrabfallabholung der Kommunalen Betriebe Rödermark online beantragen.

Sperrabfallantrag >


Abwasser

Beschreibung

Über diesen Prozess kann die Erstattung von Abwassergebühren beantragt werden.

Antrag Abwassergebühren

Beschreibung

Über diesen Online-Service kann der Einbau eines Sonderwasserzählers gemeldet werden.

Antrag auf Einbau eines Sonderwasserzählers

BESCHREIBUNG

Über diesen Onlineservice können Sie Ihre Daten zur Ermittlung des Niederschlagsentgelts online ermitteln. Dieser fällt für Privathaushalte und Unternehmen für die Entsorgung von Regenwasser an, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Vorraussetzung ist, dass die befestigten Grundstücke einen Anschluss an die Kanalisation aufweisen und die Erhebung in einer entsprechenden Satzung festgelegt ist.

Zum Onlineservice Ermittlung des Niederschlagsentgelts >


Bauen und Umwelt

Beschreibung

Für die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen ist eine Genehmigung erforderlich. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren liegt ausschließlich bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach. Dieses schließt auch Ausnahmen und Befreiungen gem. § 31 Baugesetzbuch sowie Abweichungen gem. § 73 Hessische Bauordnung ein. Ausnahmen ergeben sich lediglich bei Abweichungen gem. § 73 Abs. 4 Hessische Bauordnung. Bauanträge sind ausschließlich in digitaler Form zu stellen.

Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht >

Digitales Baugenehmigungsverfahren (ELBA) >

Bauantrag - Formulare/Vordrucke >

BESCHREIBUNG

Vorhaben, welche in der Anlage zu § 63 Hessischen Bauordnung aufgelistet sind (z.B. Gartenhütten, Garagen, Dachgauben), bedürfen keiner Baugenehmigung, sofern sie nicht anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Bebauungsplänen, Stellplatzsatzung der Stadt Rödermark) widersprechen. Einige der in der Anlage enthaltenen Vorhaben sind vor Baubeginn der Gemeinde mitzuteilen.

Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 – Anlage >

BAB 33 Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben (pdf)

Beschreibung

Bei baugenehmigungsfreien Vorhaben gem. § 63 Hessische Bauordnung entscheidet die Gemeinde über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung, wenn die Abweichungsentscheidung ausschließlich die vorgenannten Vorschriften betrifft.

BAB 10 Antrag auf Ausnahmen/ Befreiungen (pdf)

Beschreibung

Über diesen Online-Service können Sie einen Antrag zur Erstellung einer Erschließungsbeitragsbescheinigung stellen. Der Erschließungsbeitrag umfasst den beitragsfähigen Aufwand für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlage sowie ihre erstmalige Herstellung einschlißlich der Einrichtungen für ihre Oberflächen-Entwässerung und Beleuchtung (§ 128 Bau GB)

Erschließungsbeitragsbescheinigung beantragen >

Beschreibung

Über diesen Online-Service können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen. Die Anliegerbescheinigung enthält verschiedene Informationen, die insbesondere beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken hilfreich sind.

Onlinebeantragung Anliegerbescheinigung >

Beschreibung

Über diesen Online-Service können Sie einen Grundstücksverkauf zum Zwecke der Prüfung des Vorkaufsrechts der Gemeinde melden.

Vorkaufsverzichtserklärung beantragen >

Beschreibung

Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, die Vergabe einer Hausnummer zu beantragen.

Vergabe einer Hausnummer beantragen >

Beschreibung

Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Wildschäden anzumelden. Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane) verursachte Schäden an Grundstücken und Pflanzen, auch wenn diese vom Boden getrennt, aber noch nicht eingelagert wurden.

Wildschäden anmelden >


Friedhofsverwaltung

Beschreibung

Über diesen Onlinedienst können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmälern sowie andere bauliche Veränderungen auf Friedhöfen beantragen.

Änderung oder Aufstellung beantragen >

Beschreibung

Über diesen Onlinedienst können Sie eine Bestattung anmelden.

Bestattung anmelden >

Beschreibung

Über diesen Onlieservice können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Ascheresten stellen.

Genehmigung beantragen >


Gewerbeamt

Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit einen Gewerbebetrieb anzumelden bzw. einen bestehenden Gewerbebetrieb abzumelden. Ferner haben Sie hier die Möglichkeit Änderungen bei Ihrem in Rödermark bestehenden Gewerbebetrieb umzumelden.

 

Hier geht es zur Online Gewerbean-, ab- und ummeldung

 

 

Das Gewerbeamt der Stadt Rödermark erreichen Sie in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Mittwochnachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06074/911-712.

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Sie haben die Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail (gewerbeamtroedermark.de) einen Termin zu vereinbaren.

Beschreibung

Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister zu beantragen.

Auskunft beantragen >

Seit dem 01.01.2023 dürfen Online-Anträge zur Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ausschließlich über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragt werden. Aufgrund gesetzlicher Regelungen können daher seit diesem Zeitpunkt keine Online-Anträge für diese Leistung an die Stadt Rödermark gestellt werden.

Es ist auch weiterhin möglich, dass Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister persönlich beim Bürgerbüro beantragt werden können. Bitte buchen Sie sich hierfür einen Termin über unser Online-Portal oder vereinbaren einen Termin unter der Rufnummer 06074 911-712.

Beschreibung:

Über diesen Online-Service können Sie einen Markt anmelden.

 

Markt anmelden >


Kasse/Steueramt

Beschreibung

Über diesen Online-Service können Sie Ihre Rest- und Bioabfallbehälter neu zuteilen, abmelden oder ändern. Ebenso können Sie hierüber einen Eigentümerwechsel an uns melden.

Anträge zum Abfallbehälter >

Beschreibung

Haben Sie einen Gebührenbescheid über Kommunale Abgaben (z.B. Gebühren oder Steuern) erhalten und wissen nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen?

Mit diesem Onlineservice können Sie einen Antrag auf Stundung Ihrer Kommunalabgaben stellen.

Stundung beantragen >

Beschreibung

Hier können Sie eine Ersatzhundemarke beantragen.

Ersatzhundemarke beantragen >

Beschreibung

Über diesen Online-Service können Sie den Übergang (beispielsweise durch Verkauf, Schenkung, Erbe) eines Grundstücks zum Zwecke der Festsetzung der Grundbesitzabgaben anzeigen.

Grundbesitzwechsel melden >

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie die Anmeldung eines Hundes vornehmen.

Anmeldung eines Hundes >

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie die Abmeldung eines Hundes vornehmen.

Abmeldung eines Hundes >

Beschreibung

Die Spielapparatesteuer wird auf Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark erhoben.

Mit diesem Onlineservice können Sie eine Steuererklärung einreichen.

Meldung Spielapparatesteuer >


Öffentlichkeitsarbeit und Recht

Beschreibung

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Nutzung des kommunalen Wappens anzuzeigen bzw. zu beantragen. Bedenken Sie, dass der Nutzungsantrag u.a. auch Gebühren auslösen kann.

Antrag Nutzung des städtischen Wappens


Ordnungsamt

Beschreibung

Diese Onlineservice ermöglicht es Ihnen, eine Genehmigung zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers zu beantragen.


Anmeldung Brauchtumsfeuer >

Beschreibung

Über diesen Onlineservice können Sie einen Antrag auf Durchführung einer Glücksspielveranstaltung stellen.

Online-Beantragung Durchführung einer Glücksspielveranstaltung >

Beschreibung

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Über diesen Onlineservice können Sie ein Veranstaltung anmelden.

Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung >

Beschreibung

Dieser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Anzeigen über Angriffe von Tieren bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu erstatten.

Anzeige wegen eines Angriffs durch Tiere erstatten >


Beschreibung

Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, die Erlaubnis für das Halten unf Führen eines gefährlichen Hundes zu beantragen.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

Beschreibung

Vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder der Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG, das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen.

Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2. Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 02.01 bis zum 30.12.

Über diesen Onlineservice können Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Feuerwerks beantragen.

Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen beantragen >

Beschreibung

Über diesen Online-Service können Sie Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge gemäß § 14 Versammlungsgesetzt bis spätestens 48 h vor Bekanntgabe der Veranstaltung beim Ordnungsamt anmelden.

Anmeldung von Veranstaltungen unter freiem Himmel oder von Aufzügen

Beschreibung

Über dieseen Onlineservice können Sie einen Antrag auf Verbrennung von landwirtschaftlichen und im Außenbereich anfallenden Abfällen stellen.

Anmeldung einer Verbrennung pflanzlicher Abfälle >


Pass- und Meldeangelegenheiten

Beschreibung

Über diesen Onlineservice können Sie eine Nebenwohnung vorabmelden.

Abmeldung einer Nebenwohnung vorankündigen >

Beschreibung

Über diesen Onlineservice können Sie eine Nebenwohnung voranmelden

Voranmeldung einer Nebenwohnung >

Beschreibung

Mit diesen Onlineservice haben Sie die Möglichkeit, für sich, eine oder mehrere der folgenden Übermittlungsperren im Melderegister eintragen zu lassen:

  • Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
  • Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

 

Beantragung einer Übermittlungssperre >

Seit dem 01.01.2023 dürfen Online-Anträge zur Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragt werden. Aufgrund gesetzlicher Regelungen können daher seit diesem Zeitpunkt keine Online-Anträge für diese Leistung an die Stadt Rödermark gestellt werden.

Es ist auch weiterhin möglich, dass Führungszeugnisse persönlich beim Bürgerbüro beantragt werden können. Bitte buchen Sie sich hierfür einen Termin über unser Online-Portal oder vereinbaren einen Termin unter der Rufnummer 06074 911-712.

Einfache Meldebescheinigung

Onlinebeantragung Meldebescheinigung >

 

 

Erweiterte Meldebescheinigung

Die einfache Meldebescheinigung kann um in § 18 Abs. 2 BMG genannte Daten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.

Online-Beantragung erweiterte Meldebescheinigung >

 

 

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie einen Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden, wenn Sie bereits mit einer Nebenwohnung in der Stadt wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Statuswechsel voranmelden >

Mit der Seriennummer auf dem Infoblatt, dass Ihnen bei der Antragsstellung ausgehändigt wurde, können Sie über dieses Onlineangebot den Status Ihres Passantrags verfolgen.

Statusabfrage zum beantragten Personalausweis oder Reisepass >

Beschreibung

Über diesen Onlineservice können Sie einen Umzug innerhalb der Stadt Rödermark voranmelden.

Umzug anmelden >

Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Über diesen Online-Service können Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein nach §§ 32 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) für eine medizinische Erst- oder Nachuntersuchung zur Arbeitstauglichkeit beantragen.

Antrag Untersuchungsberechtigungsschein >

Mit diesem Onlineservice können Sie einen Zuzug von außerhalb in die Stadt Rödermark voranmelden.

Zuzug voranmelden >


Soziales

Beschreibung

Onlineservice des Kreis Offenbach zur Beantragung von Arbeitslosengeld II.

Online-Beantragung ALG II >

 

 

Onlineanmeldeformular zur Teilnahme an den städtischen Ferienangeboten.

Zur Onlineanmeldung >

Beschreibung

Onlineservice des Kreis Offenbach zur Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Unterhaltsvorschussantrag >

Beantragung eines Wohnungsberechtigungsscheins
Grundsätzlich ist der Wohnberechtigungsschein an dem Wohnort zu beantragen, an dem man zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet ist oder bei Nachweis des Bezugs einer konkreten Wohnung in Rödermark. Vorzulegen sind dabei Kopien von:

  • amtl. Lichtbildausweis jeder Person, ersatzweise Geburtsurkunde Kinder unter 16 Jahren
  • Einkünfte* jeder Person über 16 Jahre (Jahreseinkommen der letzten 12 Monate) oder ersatzweise Bescheid Pro Arbeit
  • Schüler ab 16. Lebensjahren: Schulbescheinigung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen (ggfs. Kontoauszug)
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Ausländer aus nicht EU-Land Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltstitel (bei Antragstellung noch mindestens 12 Monate gültig)
  • Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft

In Einzelfällen könnte es notwendig sein, weitere Unterlagen vorlegen zu müssen.
Einkünfte* = z. B. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Rentenbescheinigung, auch ggfs. Betriebsrente, private Vorsorge, Krankengeld.

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Der Wohnberechtigungsschein ist nur im Bundesland Hessen gültig und gilt nur in Gemeinden ohne erhöhtem Wohnraumbedarf.

Bei Unklarheiten bezüglich der vorzulegenden Unterlagen können Sie sich telefonisch oder per Mail mit Herrn Trunk in Verbindung setzen, Tel. 06074-911 354, wohnungssicherung @roedermark.de

Formulare zum Download:

> Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBB) gem. § 17 HWoFG

> Verdienstbescheinigung zur Ermittlung des Jahreseinkommens nach § 6 ff. Hess. Wohnraumfördergesetz (HWoFG) nach § 23 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG)

> Wichtige Informationen für Wohnungssuchende zum Antrag auf Feststellung des maßgebenden Jahreseinkommens gemäß § 5 Hessisches Wohnraumförderungsgesetz (HWoFG)und zur Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBB)


Standesamt

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie eine Eheurkunde online beantragen.

Onlinebeantragung Eheurkunde >

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.

Antrag Lebenspartnerschaftsurkunde >

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie eine Geburtsurkunde online beantragen.

Antrag Geburtsurkunde >

Mit diesem Onlineservice können Sie eine Sterbesurkunde online beantragen.

Onlinebeantragung Sterbeurkunde >

Eheschließung voranmelden

Über diesen Link können Sie eine Eheschließung voranmelden, wenn mindestens einer der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Standesamts Rödermark hat.

Voranmeldung Eheschließung >

Beschreibung

 Mit diesem Onlineservice können Sie die Geburt eines Kindes Online anzeigen.

 Onlineanzeige Geburt

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie ein Sterbefall Online anzeigen.

 Onlineanzeige Sterbefall


Stabstelle Vielfalt und Teilhabe

Beschreibung

Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, mietbaren Wohnraum für Asylbewerberinnen und Asylbewerber anzuzeigen.
Wenn Sie freien Wohnraum haben und diesen an Flüchtlinge vermieten möchten, dann können Sie hier eine Mitteilung darüber vornehmen.

Mitteilung über zu vermietenden Wohnraum für Asylbewerber/Innen


Stadtbücherei

Hier können Sie den Medienbestand der Stadtbücherei online durchsuchen:

Medienkatalog OPAC >

Das Angebot der Onleiheverbunds Hessen ist kostenlos nutzbar mit dem Leseausweis der Stadtbücherei Rödermark.

Onleihe-Verbund Hessen >

Mit diesem Prozess haben Sie die Möglichkeit, uns den Verlust Ihres Bibliotheksausweises zu informieren und einen Ersatzbibliotheksausweis zu beantragen. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto vergessen haben oder ein anderes Anliegen haben, so können Sie uns hier eine "sonstige Mitteilung" zukommen lassen.

Antrag Bibliotheksmitteilung

Hier haben Sie die Möglichkeit einen Bibliotheksausweis verbindlich neu zu beantragen oder zu verlängern.
Bedenken Sie, dass der Antrag auf einen Bibliotheksausweis u.a. auch Gebühren auslösen kann.

Antrag Bibliotheksausweis


Verkehr

Beschreibung

Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder eine Ablaufende zu verlängern.

Antrag Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum


 

 

Onlineportal der Zulassungsbehörde des Kreis Offenbach.

Zu kfzonline >

 

 

Sie haben einen Zeugenfragebogen oder eine Verwarnung erhalten:

Dann haben Sie die Möglichkeit mit unserem Onlinezugang (Zugangsdaten auf dem Schreiben) die Bilder- und den Fall genauer zu betrachten. Weiter besteht die Möglichkeit der Fahrerangabe oder schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

Auch können Sie dort Zahlungen vornehmen.

Zur Onlineanhörung >

Über diesen Link können Sie einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen oder verlängern.

Parkausweis beantragen >

Beschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie erstmalige die Erteilung, Verlängerung, Erweiterung oder Übertragung einer Personenbeförderungsgenehmigung im GElegenheitsverkehr mit Taxen/Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetzt (PBefG) beantragen.

Taxi- und Mietwagengenehmigung beantragen >


Wahlamt

Beschreibung

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bilden sie das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.

Um dieses Ehrenamt ausüben zu können, müssen Sie am Wahltag für die stattfindende Wahl wahlberechtigt sein.

Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt - für ihr Engagement erhalten die Helfer ein Erfrischungsgeld.

 

Meldung als Wahlhelfer >

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