Bauverwaltung - Umwelt
Öffentliche Grünanlagen
Dipl.-Ing. Claus Murmann,
Tel. 06074 911-214,
claus.murmann@roedermark.de
Zuständigkeiten:
•Unterhaltung von Grünanlagen einschl. Friedhöfen
•Unterhaltung von Spielplätzen und Freizeitanlagen
(Bei Ruhestörung oder nächtlichem Vandalismus bitte direkt das Ordnungsamt, Tel 911-910 oder die Polizei, Tel. 8370 kontaktieren)
•Unterhaltung von Straßen- und Parkbäumen
M.Sc. Kristina Lust,
Tel. 06074 911-216,
kristina.lust@roedermark.de
Zuständigkeiten:
•Unterhaltung von Gewässern, Wasserläufen und Gräben
•Landschaftspflege und Naturschutz
•Grünpatenschaften
Grünpaten pflegen regelmäßig städtische Grünanlagen. Neben Pflegearbeiten wie Unkraut jäten und Laub abfahren können Grünpaten auch in Absprache mit der Stadt ihre Gestaltungsvorschläge umsetzen und damit ihre Umgebung verschönern.
Hinweis zu Baumfällungen:
Baumfällungen sind grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar möglich.
Zuständig ist der Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt, Tel. 06074 8180-4122.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Kreis Offenbach in Verbindung zu setzen.
Klimaschutz
Klimaschutzmanagerin
Daniela Scheidle, M.A.
Tel. 06074 911-211,
Illegale Ablagerungen (Zuständigkeit beim Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Ansprechpartnerin bei illegalen Ablagerungen ist
Jessica Löbl, Tel. 06074 911-959, jessica.loeblroedermark.de
Bei bekannten Verstößen notieren Sie bitte Datum, Uhrzeit und Kfz-Kennzeichen!
Hessisches Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie Die landesweite Hessische Lebensraum- und Biotop-Kartierung (HLBK) ist das Instrument zur Erfassung der Lebensräume (LRT) gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der gesetzlich geschützten Biotope auf hessischer Gesamtfläche im Rahmen des Landesmonitorings. Ziele dieser Erfassung sind die Datenbereitstellung zur Erfüllung der Berichtspflicht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie, die Aktualisierung der bereits vorliegenden Datengrundlagen, die Schaffung von Grundlagen für das FFH-Gebietsmanagement und das Erkennen von Veränderungen des Erhaltungszustands von Lebensräumen. Außerdem dient die Kartierung der flächenbezogenen Datenbereitstellung zu den nach dem Bundes- und dem Landesnaturschutzgesetz (§ 30 Abs. 2 BNatSchG und § 13 HAGBNatschG) geschützten Biotopen.
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Abteilung Naturschutz Europastr. 10 D-35394 Gießen Tel.: +49(0)641 4991-264 Fax: +49(0)641 4991-260 E-Mail: naturschutz@hlnug.hessen.de |
Internet: www.hlnug.de
