Kristina Seitz, M.Sc.
Tel. 06074 911-216
kristina.seitz@roedermark.de
Zuständigkeiten
· Unterhaltung von Gewässern, Wasserläufen und Gräben
· Naturschutz, Biodiversität und Ökologie
· Starkregenmanagement
· Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
· Anreizprogramm Fördergebiet "Urberach-Nord"
· Unterhaltung von Spielplätzen und Freizeitanlagen
Dipl.-Ing. Claus Murmann
Tel. 06074 911-214
claus.murmannroedermark.de
Zuständigkeiten
· Unterhaltung von Grünanlagen einschl. Friedhöfen
(Bei Ruhestörung oder nächtlichem Vandalismus bitte direkt das Ordnungsamt
unter Tel. 911-910 oder die Polizei unter Tel. 8370 kontaktieren)
· Unterhaltung von Straßen- und Parkbäumen
· Landschaftspflege
· Jagdgenossenschaft
Sabrina Wissenbach, M.Sc.
Tel. 06074 911-228
sabrina.wissenbachroedermark.de
Zuständigkeiten
· Unterhaltung von Gewässern, Wasserläufen, Gräben und Drainagen
· Naturschutz
· Grünpatenschaften
Grünpaten pflegen regelmäßig städtische Grünanlagen. Neben Pflegearbeiten wie
Unkraut jäten und Laub abfahren können Grünpaten auch in Absprache mit der
Stadt ihre Gestaltungsvorschläge umsetzen und damit ihre Umgebung verschönern.
Daniela Scheidle, M.A.
Tel. 06074 911-211
Klimaschutzmanagerin
· Kommunale Wärmeplanung
· Elektromobilität
· Energieberatung
· Carsharing
· Ausleih Strommessgeräte
Illegale Ablagerungen
(Zuständigkeit beim Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Ansprechpartnerin bei illegalen Ablagerungen:
Jessica Löbl
Tel. 06074 911-959
Bei bekannten Verstößen notieren Sie bitte Datum, Uhrzeit und Kfz-Kennzeichen!
Aktuelle Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Rödermark
Betr.: B486 Ortsumfahrung Rödermark/ Urberach
hier: Vorarbeiten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, beabsichtigt, das o.g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Planung und Baurechtschaffung für das o.g. Vorhaben werden von Hessen Mobil in Kooperation mit der Stadt Rödermark durchgeführt.
Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten B486 Ortsumgehung Urberach folgende Arbeiten und Untersuchungen
im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 30.11.2023
durchgeführt werden.
Floristische und faunistische Kartierungen
Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Übersichtskarte dargestellt ist. Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung (z.B. Horchkisten, Fangnetze) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.
Die betroffenen Grundstücke (Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste) sind im Internet unter https://roedermark.de/bauen-und-umwelt/umwelt/ einsehbar.
Die Vorarbeiten und Untersuchungen dienen der Vorbereitung der Planung. Durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden auch durch Beauftragte der Stadt Rödermark durchgeführt. Sollte Ihr Grundstück verpachtet sein, teilen Sie der Stadt Rödermark (Magistrat der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark) bitte Name, Anschrift und Telefonnummer des Pächters mit.
Entstehen durch die beabsichtigten floristischen und faunistischen Kartierungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat gemäß § 16 a Abs. 3 FStrG der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Rödermark, den 22.12.2022 Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Die betroffenen Grundstücke (Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste) können Sie hier downloaden.
Baumfällungen
Hinweis zu Baumfällungen:
Baumfällungen sind nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar möglich.
Zuständig ist der Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt, Tel. 06074 8180-4122.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Kreis Offenbach in Verbindung zu setzen.
Grünpaten
Das Projekt Grünpaten
Mit einer ehrenamtliche Grünpatenschaft öffentliche Flächen aktiv gestalten und einen Beitrag zum Klimaschutz, Artenvielfalt und Lebensqualität in der Stadt leisten - das geht als Grünpate!
Ob von Einzelpersonen, Gruppen oder den Quartiersgruppen und Initiativen gestaltet - es sind tolle Projekte auf öffentlichen Flächen entstanden.
Schon über 40 Rödermärkerinnen und Rödermärker engagieren sich im Projekt. Neue Grünpaten sind stets willkommen!