Kristina Seitz, M.Sc.

Tel. 06074 911-216

kristina.seitz@roedermark.de

Zuständigkeiten

·         Unterhaltung von Gewässern, Wasserläufen und Gräben

·         Naturschutz, Biodiversität und Ökologie

·         Starkregenmanagement

·         Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

·         Anreizprogramm Fördergebiet "Urberach-Nord"

·         Unterhaltung von Spielplätzen und Freizeitanlagen

 

Dipl.-Ing. Claus Murmann

Tel. 06074 911-214

claus.murmannroedermark.de

Zuständigkeiten

·         Unterhaltung von Grünanlagen einschl. Friedhöfen    

          (Bei Ruhestörung oder nächtlichem Vandalismus bitte direkt das Ordnungsamt
           unter Tel. 911-910 oder die Polizei unter Tel. 8370 kontaktieren)

·         Unterhaltung von Straßen- und Parkbäumen

·         Landschaftspflege

·         Jagdgenossenschaft

 

Sabrina Wissenbach, M.Sc.

Tel. 06074 911-228

sabrina.wissenbachroedermark.de

Zuständigkeiten

·         Unterhaltung von Gewässern, Wasserläufen, Gräben und Drainagen

·         Naturschutz

·         Grünpatenschaften     

          Grünpaten pflegen regelmäßig städtische Grünanlagen. Neben Pflegearbeiten wie
          Unkraut jäten und Laub abfahren können Grünpaten auch in Absprache mit der
          Stadt ihre Gestaltungsvorschläge umsetzen und damit ihre Umgebung verschönern.

 

Daniela Scheidle, M.A.

Tel. 06074 911-211

daniela.scheidleroedermark.de

Klimaschutzmanagerin

·         Kommunale Wärmeplanung

·         Elektromobilität

·         Energieberatung

·         Carsharing

·         Ausleih Strommessgeräte

Link zur Klimaschutzseite

 

Illegale Ablagerungen
(Zuständigkeit beim Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)


Ansprechpartnerin bei illegalen Ablagerungen:

Jessica Löbl

Tel. 06074 911-959

jessica.loeblroedermark.de

Bei bekannten Verstößen notieren Sie bitte Datum, Uhrzeit und Kfz-Kennzeichen!

 

 

Aktuelle Bekanntmachungen

 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Rödermark

 

Betr.:  B486 Ortsumfahrung Rödermark/ Urberach

hier:   Vorarbeiten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

 

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, beabsichtigt, das o.g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Planung und Baurechtschaffung für das o.g. Vorhaben werden von Hessen Mobil in Kooperation mit der Stadt Rödermark durchgeführt.

Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten B486 Ortsumgehung Urberach folgende Arbeiten und Untersuchungen

im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 30.11.2023

durchgeführt werden.

Floristische und faunistische Kartierungen

Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Übersichtskarte dargestellt ist. Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung (z.B. Horchkisten, Fangnetze) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.

Die betroffenen Grundstücke (Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste) sind im Internet unter https://roedermark.de/bauen-und-umwelt/umwelt/ einsehbar.

Die Vorarbeiten und Untersuchungen dienen der Vorbereitung der Planung. Durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden.

Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden auch durch Beauftragte der Stadt Rödermark durchgeführt. Sollte Ihr Grundstück verpachtet sein, teilen Sie der Stadt Rödermark (Magistrat der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark) bitte Name, Anschrift und Telefonnummer des Pächters mit.

Entstehen durch die beabsichtigten floristischen und faunistischen Kartierungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat gemäß § 16 a Abs. 3 FStrG der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Rödermark, den 22.12.2022                                            Der Magistrat der Stadt Rödermark

  Rotter, Bürgermeister

 

Die betroffenen Grundstücke (Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste) können Sie hier downloaden.

Übersichtskarte

Flurstückbestandsliste

Baumfällungen

Hinweis zu Baumfällungen:

Baumfällungen sind nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar möglich.

Zuständig ist der Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt, Tel. 06074 8180-4122.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Kreis Offenbach in Verbindung zu setzen.

Grünpaten

Das Projekt Grünpaten

Mit einer ehrenamtliche Grünpatenschaft öffentliche Flächen aktiv gestalten und einen Beitrag zum Klimaschutz, Artenvielfalt und Lebensqualität in der Stadt leisten - das geht als Grünpate!

Ob von Einzelpersonen, Gruppen oder den Quartiersgruppen und Initiativen gestaltet - es sind tolle Projekte auf öffentlichen Flächen entstanden.

Schon über 40 Rödermärkerinnen und Rödermärker engagieren sich im Projekt. Neue Grünpaten sind stets willkommen!

 

 

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