Seniorenbeirat
Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Seniorenbeirates ergeben sich aus § 8c Hessische Gemeindeordnung und § 8a Hessische Landkreisordnung. Danach kann der Seniorenbeirat Bestandteil der kommunalen Strukturen werden und in den Organen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht ausüben.
Seniorenbeiräte haben das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politischen Entscheidungsprozessen gegenüber der Verwaltung und der Wirtschaft und im kulturellen und sozialen Bereich einzubringen.
Aus Zielsetzung und Grundsätzen heraus ergeben sich Aufgabenbereiche der Mitsprache und Mitwirkung in allen Fragen, die ältere Menschen (allgemein als 60+ bezeichnet) betreffen und für ihre Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind.
Der derzeitige Seniorenbeirat der Stadt Rödermark wurde im November 2021 gewählt. Es ist die vierte Legislaturperiode eines Seniorenbeirats in Rödermark.In den einzelnen Stadtteilen wurden in geheimer Wahl Vertreter für die Stadtteile auf eine Dauer von vier Jahren gewählt.
Der Rödermärker Seniorenbeirat setzt sich aus je drei Vertretern aus Ober-Roden/Messenhausen und drei Vertretern aus Urberach/Bulau sowie einem Vertreter aus Waldacker zusammen.
Neben diesen gewählten Mitgliedern des Seniorenbeirats sind außerdem die katholischen und evangelischen Kirchengemeinden, die Seniorenhilfe Rödermark, die Caritas und der Freundeskreis Morija, die AWO und der VdK mit jeweils einer Person vertreten. Beratend steht dem Gremium je ein Vertreter des Magistrats und der Fachabteilung Senioren zur Seite.
Über den Link http://seniorenbeirat-rödermark.de/ können Sie sich über seine Arbeit informieren.
Die Wahlergebnisse finden Sie auf der Seite Wahlergebnisse >