Fördermittel

Förderung der Stadt Rödermark

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.10.2015, fördert die Stadt Rödermark auf Wohnbaugrundstücken, welche von der Stadt ab dem 07.10.2015 veräußert werden, den Neubau von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard eines „KfW-40 Effizienzhaus“ entsprechen. Die Förderung beträgt 10 € pro m². Berechnungsgrundlage ist die gesamte Grundstücksgröße des Bauplatzes und nicht nur die überbaute Fläche.

Zur Förderrichtlinie zu Klimaschutz im Wohnbau geht es hier >

Weitere Förderungen

Sowohl für energetische- und Heizungssanierungen, wie auch den Neubau von Energieeffizienzhäusern, gibt es mehrere Fördermöglichkeiten vom Land und Bund. Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter folgenden Online-Adressen:

  • http://www.foerderdatenbank.de/
    Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
  • https://www.kfw.de/kfw.de.html
    KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Aufgabe der KfW besteht in der Förderung von Mittelstand und Privatpersonen zur Finanzierung von Vorhaben u. a. im energieeffizienten Wohnungsbau und Sanierung, der Finanzierung von Energiespartechniken und der kommunalen Infrastruktur.
  • www.bafa.de/bafa/de/energie/index.html
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Förderangebote im Bereich Erneuerbare Energien, Energieberatung und Energieeffizienz.
  • http://www.foerderdata.de/
    Privatwirtschaftliche Fördermittelauskunft der febis GmBH
  • http://www.solartechnikberater.de/
    Der interaktive Solarenergie-Förderberater ist ein Dienst der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V

Bitte beachten Sie:

Fördermittel müssen in der Regel immer VOR der Beauftragung und Umsetzung der Maßnahme beantragt werden!

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
Die Kombination bzw. Kumulierung von Fördermitteln aus unterschiedlichen Programmen ist in häufigen Fällen möglich, sofern die vorgegebenen Förderhöchstgrenzen (z.B. nach der "De-minimis"-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU) nicht überschritten werden.
Nähere Informationen, über die Kombination bzw. Kumulierung von Fördermitteln, sind meist in den Richtlinien bzw. Merkblätter der einzelnen Förderprogramme enthalten.

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