Tageselternvermittlung - Aktuelles
Zur Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Kreis Offenbach
Der Kreis Offenbach hat seine Satzung zur Kindertagespflege überarbeitet und verabschiedet. Die neue Satzung ist zu Beginn des Jahres 2014 in Kraft getreten. In dieser Satzung sind die Belange der Kindertagespflege im Kreis Offenbach - wie z.B. die Ausbildung und Zulassung der Tagespflegepersonen, den an den Kreis zu zahlenden Eigenkostenanteil der Eltern sowie die Kostenerstattung an die Tagespflegepersonen - geregelt.
Die Gebührenpauschale der Eltern wurde neu überarbeitet und orientiert sich an den Gebühren der U3-Einrichtungen.
Kooperationsvereinbarung von Stadt Rödermark und DKSB zur Unterstützung der Tagespflege
Um das Angebot in der Kindertagespflege in Rödermark weiter auszubauen, wurde gemeinsam von der Stadt Rödermark und dem DKSB eine Konzeption erarbeitet. Diese sieht vor, dass Tagespflegepersonen in der Ausbildung durch eine Aufwandsentschädigung von € 200 unterstützt werden können und beratend vom DKSB begleitet werden. Jede Tagespflegeperson kann nach Wahl kostenlos an fachspezifischen Fortbildungsangeboten der Stadt Rödermark teilnehmen. Außerdem wird sie durch die Stadt mit Spiel- und Lernmaterial unterstützt. Bildungsangebote wie z.B. "musikalische Früherzieheung", Bewegungsangebote und kostenfreie Spielkreise - die individuell mit ihrer Tagespflegeperson wahrgenommen werden - stehen zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson haben, berät Sie die Vermittlungsstelle des DKSB.