Briefwahl

Beantragung

Sollten Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Rödermark eingetragen sind, nicht die Möglichkeit haben ihre Stimmen am Wahlsonntag im Wahllokal abzugeben, kann Briefwahl beantragt werden. Dies ist persönlich im Rathaus Urberach zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Außerdem kann dies mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen oder einfach über den dort vorhandenen QR-Code. Schriftliche Anträge können per E-Mail, Fax oder online gestellt werden.

Die Online-Beantragung ist möglich in der Zeit vom 29.04.2024, 00:00 Uhr, bis 05.06.2024, 23:59 Uhr. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Hier geht es zur Online-Beantragung >

Danach können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr direkt im Wahlamt im Rathaus Urberach beantragt und vor Ort die Stimme abgegeben werden.
Bei plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahlsonntag, 09.06.2024 von 8.00 bis 15.00 Uhr, noch Briefwahlunterlagen im Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, beantragen. Diese können auch von Bevollmächtigten im Bürgerbüro abgeholt werden – hierfür bitte die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung/Briefwahlantrag nicht vergessen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, dem 09.06.2024, bis 18.00 Uhr in den Rathäusern, per Einwurf in die Briefkästen, eingegangen sein.


Ablauf

Welche Wahlunterlagen erhält man im Rahmen der Briefwahl?

Die Wahlberechtigten erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

► einen Stimmzettel für die Europawahl,
► einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
► einen Wahlbriefumschlag, den die Stadt freigemacht hat, und ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie man seine Stimmen per Briefwahl abgibt.

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