Kommunale Wärmeplanung

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, Wege zu finden, wie man vor Ort die Wärmeversorgung klimaneutral und wirtschaftlich realistisch gestalten kann. Dabei sollen die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt und gemeinsam mit den Beteiligten genutzt und gestaltet werden. Denn der Klimawandel, endliche fossile Ressourcen und globale Krisen erfordern einen Umstieg auf klimaneutrale Technologien. 85 Prozent der CO2-Emissionen im Bereich der Haushalte werden durch Raumwärme und Warmwasser verursacht. Deshalb braucht es eine Strategie – die kommunale Wärmeplanung.

Jede Wärmeplanung läuft nach den folgenden Schritten ab:

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung in vier Schritten.

1. Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Die Bestandsanalyse beinhaltet unter anderem die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energie-Infrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.

2. Bei der Potenzialanalyse wird geprüft, welche unterschiedlichen Quellen an erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen – und wie sie unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das gilt beispielsweise für die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung von geo- und solarthermischen Potenzialen sowie die Nutzung von Umwelt- und Abwasserwärme.

3. Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse entwickeln die planungsverantwortlichen Stellen entsprechende Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie.

Nutzen einer kommunalen Wärmeplanung

FAQs

Seit dem 29. November 2023 verpflichtet das Hessische Energiegesetz Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Erstellung, Aktualisierung und Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans. Die Bundesregierung hat ebenfalls ein Gesetz zur Wärmeplanung vorgelegt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und legt fest, dass für alle Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden müssen. Gemeinden mit 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger (Stichtag: 1. Januar 2024) müssen den Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erstellen.

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung und hat keine bindende Wirkung. Sie berührt die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Beteiligung am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Durch den kommunalen Wärmeplan erfahren Sie, ob der Anschluss an ein Wärmenetz potenziell möglich ist oder ob eine andere, dezentrale Heizlösung besser geeignet ist.

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Ab 2045 ist jedoch Schluss mit fossilen Brennstoffen. Schon vor dem Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes bestand die Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren gegen neue Geräte auszutauschen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Brennwertkessel oder wenn Sie seit mindestens 1. Februar 2002 in Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.

Ohne ausgewiesenes Wärmenetz können Sie noch bis zum 30. Juni 2028 eine Öl- oder Gas-Heizung einbauen – unabhängig davon, ob diese Lösung technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Weitere Informationen: www.lea-hessen.de/heizungsgesetz >

Für Sie als Bürgerin oder Bürger ist die kommunale Wärmeplanung kostenlos. Die Stadt Rödermark trägt die Kosten für die Aufstellung des kommunalen Wärmeplans. Das Land Hessen beteiligt sich in Form sogenannter Konnexitätszahlungen.

Die Beteiligung der Bevölkerung über verschiedene Formate ist fester Bestandteil der Wärmeplanung. Fertige Wärmepläne müssen zudem von den Kommunen veröffentlicht werden.

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