Sterbefall

Beim Tod eines Familienangehörigen ist man sehr betroffen und hat sicherlich andere Sorgen als sich um irgendwelche Papiere kümmern zu müssen. Es empfiehlt sich deshalb, einen Bestatter mit der Abwicklung der Formalitäten zu beauftragen. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen Hilfestellung leisten.

Generell wird zur Beurkundung eines Sterbefalles benötigt:

  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen.

Außerdem sind folgende Urkunden als Nachweis der Personenstandsdaten und des Familienstands beizufügen:

  • bei Personen, die noch nie verheiratet oder verpartnert waren:
    Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • bei Personen, die verheiratet oder verpartnert waren:
    Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Register
  • bei aufgelöster Ehe oder Lebenspartnerschaft:
    gesonderter Nachweis der Auflösung, falls dies nicht aus der vorhandenen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde hervorgeht (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)

ggf. zusätzlich: Bescheingungen über Änderungen zur Namensführung, falls sich die aktuelle Namensführung nicht aus den vorhandenen Urkunden ergibt.
Alle Dokumente sind im Original einzureichen. Kopien reichen nicht aus.

Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Wer zeigt den Sterbefall an?
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern oder ähnlichen öffentlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, so liegt die Anzeigepflicht bei folgenden Personen:

  • einem Familienangehörigen
  • der Person, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war.

Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen mit der Abwicklung der Formalitäten zu beauftragen. Dieses weiß, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles benötigt werden. Die Pietät erhält außerdem auftragsgemäß die Bestattungserlaubnis und - falls erforderlich - einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.

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