Grabnutzungsrecht

Was ist unter dem Begriff Nutzungsrecht zu verstehen?

Generell beträgt die bei Erdbestattungen einzuhaltende Ruhefrist (Totenruhe) 30 Jahre, weshalb das Nutzungsrecht für diese Gräber diesen Zeitraum umfassen muss.  

Erfolgt also in einem Wahlgrab eine zweite bzw. weitere Bestattung, so ist das Nutzungsrecht um die Differenz der Zeit zu verlängern, welche die Einhaltung der Ruhefrist von 30 Jahren gewährleistet.

Bei der Erstellung des Gebührenbescheides errechnet sich die Verlängerung des Nutzungsrechts bzw. der hierfür zu erhebenden Gebühren wie an folgenden Beispiel dargestellt:

1. Bestattung = im Jahr 2015 ► Wahlgrab wird bis 2045 erworben

2. Bestattung = im Jahr 2020 ► Wahlgrab wird von 2045 bis 2050 verlängert (von 2020 bis 2050 = 30 Jahre). Somit ergibt sich eine Verlängerung des Nutzungsrechts um 5 Jahre.

Diese Berechnung gilt auch für Urnengräber. Allerdings beträgt das Nutzungsrecht für Urnenbeisetzungen 20 Jahre.


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