Irgendwo hier auf der linken Rodauseite stand knapp 200 Jahre lang eine der beiden Ober-Röder Mühlen. Im Jahre 1438 hatten die Reichsgrafen von Hanau den östlichen Teil von Ober-Roden durch eine Verpfändung vom Kurfürstentum Mainz an sie als Besitz erhalten. Die Besitzgrenze verlief mitten durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Straße, der damaligen „Kirchgasse“. Schon kurz darauf ließen die Hanauer auf ihrem Grund außerhalb des damaligen Dorfes eine Mühle an der Rodau errichten, die daher als „Hanauer Mühle“ in die Geschichte einging.
Für fast ein Jahrhundert war dies die einzige Mühle in Ober-Roden. Es handelte sich um eine reine Getreidemühle mit einem Gang und einem unterschlächtigem Wasserrad. Aufgrund ständiger Streitigkeiten zwischen den beiden Ober-Röder Landesherren wurde in der Mitte des 16. Jahrhunderts auf der Mainzer Seite eine zweite Mühle gebaut. Zum Betrieb dieser Mühle wurde ein Mühlenkanal von der Rodau abgezweigt, dessen Wasserstand mit einer Schleuse reguliert wurde (siehe Tafeln 15 und 23). Diese umfangreichen Umbaumaßnahmen hatten einen erheblichen Einfluss auf den Umfang der Wasserzufuhr für die Hanauer Mühle. Der Streit zwischen dem Kurfürstentum Mainz und der Reichsgrafschaft Hanau-Lichtenberg über Belange in der Röder Mark zog sich seit Beginn der Reformationsbewegung wohl über viele Jahrzehnte hin.
Wann genau die Hanauer Mühle stillgelegt wurde, ist nicht überliefert. Ob dies bereits zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs geschah oder erst in den Jahren der vielfachen Zerstörung in Ober-Roden in den Jahren 1631 oder 1632, bleibt Spekulation. Sicher ist, dass Ober-Roden nach dem 30-jährigen Krieg nur noch eine Mühle besaß – die Mainzer Mühle (siehe Tafel 24).