Bauverwaltung - Liegenschaften
Zuständigkeiten:
- An- und Verkauf von städtischen Grundstücken
- Fragen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen, die Stadt betreffend
- Unterhaltungsmaßnahmen auf städtischen Flächen (Mahd, Baumschnitt usw.)
- Grundbucheintragungen auf städtischen Flächen oder ehemals städtischen Flächen (Rückauflassungsvormerkungen, Vorkaufsrechte, usw.)
- Pachtverträge für städtische Grundstücke
- Vermietung der Fahrradboxen an den Bahnhöfen Ober-Roden und Urberach
- Hausnummernvergabe
- Vorkaufsrechtverzichtserklärungen
Die Zuständigkeit für städtische Gebäude und die dazu gehörenden Grundstücke(z. B. Wohngebäude, Kitas, Kulturhalle) liegt bei den Kommunalen Betrieben Rödermark.