Möchte man fremdbestimmt leben? Was passiert, wenn etwas passiert? Wer darf sich um die Angelegenheiten einer Person kümmern, die es auf Grund von Krankheit, Unfall oder Demenz selbst nicht mehr kann? Ohne rechtskonforme und rechtssichere Vollmachten und Verfügungen kann man seine Selbstständigkeit verlieren. Das so wichtige Thema wird im Rahmen des städtischen Frauenprogramms am Montag, dem 5. Mai, ab 18.30 Uhr im SchillerHaus aufgegriffen.
Der Vorsitzende des VdK Ober-Roden, Bernd Koop, beleuchtet die Regelungen, die man mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung treffen kann und gibt Tipps, wie man rechtzeitig vorsorgt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind bei freiem Eintritt herzlich willkommen. Anmeldungen nimmt Isabel Martiner, die Frauenbeauftragte der Stadt, unter der Rufnummer 911-242 oder per Mail an frauenbeauftragteroedermark.de entgegen.