Thema „Wohnen“: Neuer Digitalservice

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Wohnberechtigungsschein kann bei der Stadt Rödermark jetzt auch online beantragt werden

Die Digitalisierung bei der Stadt Rödermark schreitet voran. Der Platz in der Spitzengruppe, den die Kommune diesbezüglich im hessenweiten Vergleich vorweisen kann, wird weiter untermauert. Zur großen Palette von Serviceleistungen, die mittlerweile per Computertastatur und Mausklick zugänglich sind, hat sich pünktlich zum Stichtag 1. Dezember 2025 eine neue Sparte hinzugesellt. Ab sofort kann nun auch der Wohnberechtigungsschein online beantragt werden.

Ein solcher Schein berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen, staatlich geförderten Mietwohnung (Sozialwohnung). Der entsprechende Nachweis ist in Hessen ein Jahr lang gültig.

Die Funktion kann über eine Verknüpfung auf der Homepage der Stadt (www.roedermark.de) aufgerufen werden. Der zum Service führende Link lautet Wohnberechtigungsschein: Rödermark. Dort finden Ratsuchende alle weiterführenden Informationen und die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung des Scheins. Außerdem gibt es wichtige Angaben mit Blick auf die derzeitig gültigen Einkommensgrenzen.

Fragen beantwortet der zuständige Ansprechpartner Stefan Petzold. Er ist zu erreichen unter der Rufnummer 06074 911-354 oder per Mail an wohnungssicherungroedermark.de.

 

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