Der Herbst von seiner schönsten Seite: Viele Bäume und Sträucher präsentieren sich mit einem bunten Blätterkleid. Was toll aussieht, sorgt jedoch zugleich für viel Arbeit, denn Laub kann auf Gehwegen und Straßen zur Gefahr werden. In Kombination mit Feuchtigkeit bildet die Biomasse häufig eine rutschige Schicht, die für Fußgänger sowie Rad- und Autofahrer gleichermaßen gefährlich ist.
Oft stellt sich dabei die Frage, wann Anwohner das Laub entfernen und entsorgen müssen – und wie oft das zu geschehen hat. Aus diesem Grund macht das Ordnungsamt der Stadt Rödermark einmal mehr auf die Straßenreinigungssatzung und die sich daraus ergebenden Pflichten der Haus- und Grundstückseigentümer aufmerksam.
Anfallendes Herbstlaub muss von öffentlichen Straßen und Gehwegen entfernt und anschließend ordnungsgemäß entsorgt werden. Verantwortlich für die Umsetzung der Straßenreinigung sind die Eigentümer, Besitzer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer und Nießbraucher nach Paragraph 1030 ff. BGB, außerdem Wohnungsberechtigte nach Paragraph 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte.
In Straßen, die von den angrenzenden Grundstückseigentümern genutzt werden, ist die Reinigung per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen worden. Das Saubermachen umfasst hierbei nicht nur die regelmäßige Reinigung der Gehwege und des Straßenabschnitts (bis zur Straßenmitte) einmal pro Woche, sondern auch die außergewöhnliche Reinigung bei besonderer Verschmutzung (beispielsweise durch Herbstlaub) und den Winterdienst.
Zum Themenkomplex zählt auch der sogenannte Rückschnitt. Hecken, Büsche und Äste müssen direkt an der Grenze zu Geh- und Radwegen bis auf zweieinhalb Meter Höhe zurückgeschnitten werden, Bäume an der Grenze zur Straße auf viereinhalb Meter. Zu beachten ist das sogenannte Lichtraumprofil.
Bei Unfällen, die durch nicht zurückgeschnittene Hecken oder Büsche verursacht werden, können die zur Reinigung Verpflichteten zur Haftung herangezogen werden.
Im Rahmen von KOMPASS wurde von der Stadt Rödermark zu diesem Thema ein Flyer mit Informationen unter der Überschrift „Straßenreinigung und Winterdienst“ erstellt. Der Außendienst des Ordnungsamtes wird diese Zettel künftig bei betroffenen Grundstücken in die Briefkästen werfen, gleichsam als Aufforderung zur Erfüllung der Reinigungspflicht.
Um die Kontrollen zur Umsetzung der Straßenreinigungspflicht und zum Rückschnitt von Hecken und Büschen kümmert sich die Ordnungspolizei der Stadt Rödermark. Dabei geht es in erster Linie um Aufklärungsarbeit. Kontakt zu den Bürgern soll aufgenommen werden, um Informationen zu vermitteln.
Bei Fragen rund um das Stichwort „Straßenreinigungspflicht“ kann das Ordnungsamt kontaktiert werden. Die dortigen Ansprechpartner erläutern Vorschriften und geben Hinweise für ein konstruktives Miteinander im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Gemeinsam für ein sicheres Rödermark – Ihr Ordnungsamt