Steuern und Abgaben fällig

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Zum 15. Mai: zweite Raten der Gewerbesteuervorauszahlung und der Grundbesitzabgaben

 

Die Stadtkasse Rödermark erinnert daran, dass zum 15. Mai die zweiten Raten der Gewerbesteuervorauszahlung und der Grundbesitzabgaben fällig sind. Es wird darum gebeten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten. Bei Zahlungsverzug wird 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet. Für Einzahlungen und Überweisungen muss das Kassenzeichen genau angegeben werden, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Die Bankverbindungen der Stadt sind auf den Steuer- und Abgabenbescheiden zu finden. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, sollten darauf achten, dass ihre Bankkonten gedeckt sind.

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