Die Bilder von unbegleiteten Minderjährigen, die auf der Flucht auf den griechischen Inseln gestrandet sind, bewegen auch die Rödermärkerinnen und Rödermärker. Dazu kommt die Dramatik des abgebrannten Flüchtlingslagers Moria auf Lesbos. Die Stadt appelliert an die Bundesregierung, aus humanitären Gründen nicht nur Minderjährige, sondern möglichst viele Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen. Gleichzeitig bekundet der Magistrat seine Bereitschaft, geflüchteten Menschen auch in Rödermark Schutz zu bieten.
Der Magistrat entspricht damit einer Bitte der fünf Rödermärker Kirchengemeinden. Ein entsprechendes Schreiben war am 1. Oktober eingegangen. Darin skizzieren die Pfarrer, Kirchenvorstandsmitglieder und Gemeindereferenten noch einmal die katastrophale Lage auf der griechischen Insel Lesbos. Eine zeitnahe Evakuierung der Flüchtlinge sei dringend geboten. „Diese humanitäre Aufnahme wäre ein wichtiger Schritt, löst aber selbstverständlich nicht die gesamte Flüchtlingsproblematik“, heißt es in dem Schreiben. „Eine gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik ist nötig. Der politische Streit darf aber nicht auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden.“ Gleichzeitig bieten die Kirchengemeinden ihre Hilfe bei der Aufnahme und Betreuung der Menschen an.
Nach seinem Urlaub setzte Bürgermeister Jörg Rotter das Thema auf die Sitzung des Magistrats am Montag dieser Woche und stieß auf Zustimmung für seinen Vorschlag, der Bitte der Kirchengemeinden zu entsprechen. „Wir können angesichts dieser humanitären Katastrophe nicht wegschauen und wollen hier in Rödermark auch Familien zusammenzuführen. Denn bei uns leben Flüchtlinge, deren Angehörige in dem Lager Moria auf Lesbos untergebracht waren“, betont Rotter.
Bereits im April hatten Landrat Oliver Quilling und Kreisbeigeordneter Carsten Müller sich in einem offenen Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil gewandt und die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Minderjährigen über den Königsteiner Schlüssel hinaus zugesagt. Bislang hat der Kreis Offenbach noch keine Zuweisung von Hilfsbedürftigen seitens des Bundes erhalten.