Stadt muss AfD die Benutzung der Kulturhalle gestatten

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Verwaltungsgericht folgt im Eilverfahren den Argumenten der Stadt nicht

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Eilverfahren auf Antrag der AfD die Stadt verpflichtet, der AfD am kommenden Mittwoch die Benutzung der Kulturhalle zu gestatten. Der Magistrat hatte in der vergangenen Woche die Benutzungserlaubnis widerrufen und eine Nutzungsvereinbarung gekündigt. Durch die Angaben des AfD-Ortsverbandes hatte sich der Magistrat getäuscht gesehen. Den Argumenten der Stadt ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Bürgermeister Jörg Rotter zeigte sich besorgt über die Entwicklung und die zunehmend aufgeheizte politische Stimmung in unserem Land.

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