Spielplätze: Regeln beachten – für ein tolerantes Miteinander

|   Aktuelles

Das Ordnungsamt informiert im Rahmen des Programms KOMPASS (Teil 6)

 

 

Ein guter Kinderspielplatz erfüllt die Funktion eines Mini-Freizeitparks für den Nachwuchs. Dort können die Kinder herumtollen und mit ihren Freunden Spaß haben. Doch gleichwohl gelten auf öffentlichen Spielplätzen natürlich Regeln und Vorschriften. Für deren Einhaltung sind die Eltern oder die jeweiligen Aufsichtspersonen verantwortlich.

Die Stadt Rödermark informiert auf Schildern im Eingangsbereich eines jeden Spielplatzes über die dortigen Regeln. Allgemein ist zu betonen, dass auf all diesen Freizeitflächen verbindliche Richtlinien zu beachten sind. Die nachfolgend aufgeführten Vorgaben gelten praktisch bundesweit einheitlich. Sie regulieren das soziale Verhalten auf Spielplätzen und sollen dem Kindeswohl dienen.

Nutzungszeiten: Kinderspielplätze sind zwar rund um die Uhr zugänglich, aber dennoch gelten bestimmte Nutzungszeiten, meistens von 7 bis 20 Uhr von Montag bis Sonntag.

Lärm: Wo Kinder spielen, wird es schnell laut. Das empfinden manche Anwohner als störend. Dagegen können sie jedoch kaum rechtlich vorgehen. Anwohner müssen geräuschintensive Spielgeräte oder Kinderlärm dulden. Lautes Spielen „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ ist grundsätzlich hinzunehmen.

Altersbeschränkungen: Spielplätze sind für Kinder gedacht. Deshalb dürfen in der Regel Jugendliche ab 14 Jahren diese Orte nicht nutzen, auch nicht für Treffen in Gruppen. Begleitpersonen und Eltern sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie sich gemeinsam mit Kindern auf den Spielflächen tummeln.

Zigaretten und Alkohol: Solche Genussmittel sind auf öffentlichen Spielplätzen verboten. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Hunde: Die Vierbeiner sind auf öffentlichen Spielplätzen fast immer ein Tabuthema. Das heißt: Hunde dürfen nicht aufs Terrain rund um Schaukel, Wippe und Sandkasten geführt werden. Zuwiderhandlungen kosten 50 Euro.

Fahrräder und Skateboards: Die meisten gängigen Vorschriften verbieten auf Spielplätzen derlei Fahrgeräte. Es sei denn, auf dem Gelände sind spezielle Flächen vorgesehen, auf denen sie genutzt werden dürfen.

Fahrradhelme: Obwohl es zunächst widersinnig klingen mag, ist diese Art von Kopfschutz auf Spielgeräten verboten, weil sich dadurch die Verletzungsgefahr (auch für andere Kinder) erhöhen würde.

Hält sich jeder an die Regeln und zeigen auch die Anwohner und Nachbarn die nötige Akzeptanz und Toleranz, so sollte ein Miteinander auch auf den Kinderspielplätzen und in deren Umfeld möglich sein.

Gemeinsam für ein sicheres Rödermark – Ihr Ordnungsamt

Zurück
Back to Top