Die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark erinnern daran, dass in diesem Jahr der Austausch der Sonderwasserzähler des Baujahrs 2018 ansteht. Nach Eichgesetz ist dies alle sechs Jahre erforderlich. Die Arbeiten sind vom Eigentümer selbst oder durch einen beauftragten Installateur durchzuführen.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden von den Kommunalen Betrieben Rödermark angeschrieben und zum Austausch aufgefordert. Nach dem Wechsel des Sonderwasserzählers ist ein Termin zur Verplombung und Ablesung mit der Stadt unter der Rufnummer 06074 911-894 zu vereinbaren. Das ist bis zum 30. September möglich. Der ausgebaute Wasserzähler muss bis zur Ablesung unbedingt aufbewahrt werden.