Die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark teilen mit, dass der erforderliche Austausch der Sonderwasserzähler mit dem Baujahr 2012 (nach Eichgesetz alle sechs Jahre) vom Eigentümer selbst durchzuführen ist. Nach Wechsel des Sonderwasserzählers ist ein Termin zur Verplombung und Ablesung mit der Stadt zu vereinbaren. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden von den Kommunalen Betrieben Rödermark bereits im März dieses Jahres angeschrieben und zum Austausch aufgefordert. Letzte Terminabsprachen sind bis zum 30. August möglich. Der alte, ausgebaute Wasserzähler ist bis zur Ablesung unbedingt aufzubewahren.






