Vertretung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“
Gemäß § 3 Abs. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) wird der Beschluss des Magistrates der Stadt Rödermark zu den Vertretungen des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ nachstehend bekanntgemacht.
1. Die Bestellung von Frau Petra Henkel zur Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wird zum 09.02.2023 widerrufen.
2. Herr Reiner Rebel wird ab dem 10.02.2023 zum kommissarischen Betriebsleiter für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ bestellt.
3. Herr Dr. Ludwig Schwab wird ab dem 10.02.2023 zum kommissarischen stellvertretenden Betriebsleiter für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ bestellt.
Die kommissarische Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ erfolgt die Vertretung durch den Betriebsleiter oder – bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung – durch den vom Magistrat bestimmten Stellvertreter.
Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sein.
Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von den nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vorgenannten Vertretungsberechtigten abgegeben.
Bei verpflichtenden Erklärungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000 Euro ist Unterzeichnung durch die Betriebsleiterin zusammen mit dem Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter erforderlich. Im Übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO). Auf die Vorschrift des § 3 Abs. 4 EigBGes wird besonders verwiesen.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Öffentliche Zahlungserinnerung
Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. Februar 2023 fällig:
1. Rate Gewerbesteuervorauszahlung
1. Rate Grundbesitzabgaben
Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei Einzahlungen und Überweisungen ist die genaue Angabe des auf dem Bescheid vermerkten Kassenzeichens erforderlich, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen. Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen finden sich auf den Steuer- und Abgabenbescheiden.
Jäger, Kassenverwalterin
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Heimat und Europa (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Sterbefälle
am 31.01.23 in Frankfurt: Monika Thiele, geb. Kink, 76 Jahre, Habichtweg 15 A
am 01.02.23 in Rödermark: Edith Papaspyropoulos, geb. Wendling, 92 Jahre, Alfred-Delp-Str. 3 F
am 01.02.23 in Langen: Helmut Karb, 90 Jahre, Westendstr. 3
am 02.02.23 in Langen: Helmuth David, 88 Jahre, Nikolaus-Schwarzkopf-Str. 9
Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de
Senioren- und Sozialberatung
Montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de; nächster Termin: 27. Februar
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org
Senioren
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Beratung
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
SchillerHaus, Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Bürgertreff Waldacker, Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen
SchillerHaus: dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-956 oder seniorenundsozialberatung@roedermark.de
Mehrgenerationenhaus SchillerHaus
Beratungstermine
Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr
Bürgersprechstunde der Polizei:
für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr
für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr
Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)
Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung
Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr
Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr
Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr
Angebote für Jugendliche
Off. Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 J.), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21)
Angebote für Grundschulkinder
Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr
Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr
Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat
Weitere Angebote
Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr
Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr
PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr
Abfuhrkalender
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 13. Februar
Bezirke B und C: Dienstag, 14. Februar
Bezirk A: Mittwoch,15. Februar
Altpapier
Bezirke C und D: Donnerstag, 9. Februar
Bezirk E: Donnerstag, 16. Februar
Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).
Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.
Gelber Sack
Bezirk 3: Freitag, 10. Februar