Öffentliche Bekanntmachungen vom 7. Juni 2024

|   Amtliche Bekanntmachungen

Umlegungsverfahren Gewerbegebiet Kapellenstraße - Jahresabschluss 2022

Gewerbegebiet Kapellenstraße

Im Umlegungsverfahren für das Gebiet „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ ist der Umlegungsplan, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 22. April 2024 aufgestellt worden.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann gemäß § 69 Abs. 2 BauGB den Umlegungsplan im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13–17, 63322 Rödermark, Zimmer 107, einsehen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (Tel. 06074 911-716).

Den Beteiligten wird gemäß § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

 

Jahresabschluss der Stadt Rödermark

für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2022 bekannt gegeben.

1.         Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2024 den geprüften Jahresabschluss 2022 anerkannt.

2.         Der geprüfte Abschluss 2022 liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10. Juni 2024 bis   einschließlich 21. Juni 2024 im Rathaus des Stadtteiles Urberach,
Konrad-Adenauer-Str. 4–8, Zimmer 311, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06074 911-861 möglich.

 

Rödermark, den 05.06.2024

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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