Öffentliche Bekanntmachungen vom 7. Februar 2024

|   Amtliche Bekanntmachungen

Auslegung des Beteilungsberichts und Zahlungserinnerung

Auslegung des Beteiligungsberichts 2022

Der Beteiligungsbericht 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 19. bis 27. Februar 2024 im Rathaus des Stadtteils Urberach (Zimmer 303) aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06074 911-720 gebeten.

 

Rödermark, den 02.02.2024

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Schülner, Erste Stadträtin

 

Öffentliche Zahlungserinnerung

Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. Februar 2024 fällig:

1. Rate Gewerbesteuervorauszahlung

1. Rate Grundbesitzabgaben

Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei Einzahlungen und Überweisungen ist die genaue Angabe des auf dem Bescheid vermerkten Kassenzeichens erforderlich, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen. Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen finden sich auf den Steuer- und Abgabenbescheiden.

 

Jäger, Kassenverwalterin

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