Vertretung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“
Gemäß § 3 Abs. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) wird der Beschluss des Magistrates der Stadt Rödermark vom 10.07.2024 zu den Vertretungen des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ nachstehend bekanntgemacht.
1. Die Bestellung von Herr Dr. Ludwig Schwab zum kommissarischen stellvertretenden Betriebsleiter für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ wird mit Wirkung zum 10.07.2024 widerrufen.
2. Frau Susanne Morian wird mit Wirkung zum 16.07.2024 zur kommissarischen stellvertretenden Betriebsleitung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ bestellt.
Die kommissarische Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ erfolgt die Vertretung durch den Betriebsleiter oder – bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung – durch den vom Magistrat bestimmten Stellvertreter.
Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sein.
Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von den nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vorgenannten Vertretungsberechtigten abgegeben.
Bei verpflichtenden Erklärungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000 Euro ist Unterzeichnung durch die Betriebsleiterin zusammen mit dem Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter erforderlich. Im Übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO). Auf die Vorschrift des § 3 Abs. 4 EigBGes wird besonders verwiesen.