Öffentliche Bekanntmachungen vom 5. Oktober 2023

|   Amtliche Bekanntmachungen

Briefwahl, Stadtverordnetenversammlung und eine Bekanntmachung des Regierungspräsidiums

Aushang

Die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Rödermark werden auch im Neuen Heimatblatt Rödermark und durch Aushang in den Bekanntmachungskästen am Rathaus Ober-Roden und am Rathaus Urberach veröffentlicht.

 

Briefwahl zur Landtagswahl am 08.10.2023

Sollten Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Rödermark eingetragen sind, nicht die Möglichkeit haben, ihre Stimmen am Wahlsonntag im Wahllokal abzugeben, kann Briefwahl beantragt werden. Dies ist persönlich im Rathaus Urberach zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Außerdem kann dies mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Schriftliche Anträge können per E-Mail, Fax oder online gestellt werden. Die Online-Beantragung ist bis Mittwoch, 04.10.2023, um 24.00 Uhr möglich.

Danach können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 06.10.2023, 13.00 Uhr, direkt im Wahlamt beantragt und vor Ort die Stimmen abgegeben werden. Außerdem wird als besondere Dienstleistung noch diese Möglichkeit am Samstag, 07.10.2023, von 10.00 bis 12.00 Uhr angeboten.

Bei plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahlsonntag, 08.10.2023, von 8.00 bis 15.00 Uhr noch Briefwahlunterlagen im Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, beantragen. Diese können auch von Bevollmächtigten im Bürgerbüro abgeholt werden – hierfür darf die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung/Briefwahlantrag nicht vergessen werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 08.10.2023, bis 18.00 Uhr in den Rathäusern – per Einwurf in die Briefkästen – eingegangen sein.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Tagesordnung der 17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 10.10.2023, 19.30 Uhr, in der Kulturhalle, Dieburger Str. 27, Ober-Roden:

TOP 1

Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

TOP 2

Mitteilungen des Magistrats

TOP 3

Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

TOP 3.1

Anfrage der SPD-Fraktion: Wärmeplanung; Vorlage: SPD/0237/23

TOP 3.2

Anfrage der Fraktion FWR: Kalkulation Renovierungskosten Sauna im Badehaus; Vorlage: FWR/0240/23

TOP 3.3

Anfrage der Fraktion FWR: Brauchwassernutzung - Zisternen, Regenauffangbehälter usw.; Vorlage: FWR/0241/23

TOP 3.4

Anfrage der FDP-Fraktion: Anpassung des Gesellschaftervertrags der kvgOF mbH; Vorlage: FDP/0245/23

TOP 3.5

Anfrage der FDP-Fraktion: Bundesweite Initiative: „Heimat shoppen“ 2023; Vorlage: FDP/0246/23

TOP 3.6

Anfrage der FDP-Fraktion: Sicherheitsdienst (Security) im Badehaus; Vorlage: FDP/0247/23

TOP 3.7

Anfrage der FDP-Fraktion: Stolperkanten im inneren Ring von Ober-Roden; Vorlage: FDP/0248/23

TOP 3.8

Anfrage der FDP-Fraktion: Auswirkung der Verlegung einer 110-kV-Leitung von Urberach nach Dietzenbach; Vorlage: FDP/0249/23

TOP 4

Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark ab 01.01.2024; Vorlage: VO/0231/23

TOP 5

Änderung des Gesellschaftervertrages der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH; Vorlage: VO/0239/23

TOP 6

„Satzung zur Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark“; hier: Anpassung der §§ 6b (Kulturpreis der Stadt Rödermark), 9 und 10 (Sportplaketten in Silber und Bronze); Vorlage: VO/0209/23

TOP 7

Jahresabschluss 2022 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark; Vorlage: VO/0226/23

TOP 8

Antrag der FDP-Fraktion: „Stand der Dinge“ – Jugendplätze; Vorlage: FDP/0063/23

TOP 9

Antrag der FDP-Fraktion: Zukünftige Beheizung städtischer Liegenschaften; Vorlage: FDP/0127/23

TOP 10

Antrag der SPD-Fraktion: Brauchwasser / Zisternen; Vorlage: SPD/0238/23

TOP 11

Antrag der Fraktion FWR: Papierloser Sitzungsdienst (Neufassung); Vorlage: FWR/0242/23

TOP 12

Antrag der Fraktion FWR: Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025; Vorlage: FWR/0243/23

TOP 13

Antrag der Fraktion FWR: Vergabekriterien bei Grundstücksverkauf; Vorlage: FWR/0244/23

TOP 14

 

 

Antrag der FDP-Fraktion: Die Sauna bleibt im Badehaus. Alternativprüfung für Zukunft des JuZ ...; Vorlage: FDP/0251/23

 

Sven Sulzmann, Stadtverordnetenvorsteher

 

Vorhaben der EdgeConneX Dietzenbach GmbH,

Johannstraße 39, 40476 Düsseldorf; Projekt: Errichtung und Betrieb von insgesamt 42 Notstromdieselmotoranlagen (NDMA) mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung eines Rechenzentrums bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung

Die EdgeConneX Dietzenbach GmbH, Johannstraße 39, 40476 Düsseldorf, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Notstromversorgung bestehend aus 42 Notstromdieselmotoranlagen (NDMA) mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 246, 8 MW zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Data Center EDCFRA01 im Falle eines Stromausfalls.

 

Die Anlage befindet sich

in der                                     Waldstraße 43-45, 63128 Dietzenbach

Gemarkung                            Dietzenbach,

Flur                                        19,

Flurstück                                3/28,

Rechts- und Hochwert           486 150 / 5 554 200.

 

Das Vorhaben umfasst eine Netzersatzanlage mit insgesamt 42 Notstromdieselmotoranlagen mit zugehörigen Nebeneinrichtungen (u.a. Abfüllplatz, Brennstofftanks, Pumpen, Rohre, Abgaskamine) mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 246, 8 MW (Lastfall A). Die max. Betriebsstundenzahl beträgt 240 h/a. Die Anlage soll in 2024 in Betrieb genommen werden.

Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Das Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung. Zuständige Behörde ist gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (ImSchZuV) das Regierungspräsidium Darmstadt.

Für die Errichtung der Dieseltanks und Schornsteine sowie der Funktionsprüfungen der Versorgungsanlagen für Diesel wurde zusätzlich ein Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Die Anlage soll im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag und die ihm beigefügten Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit

vom 16. Oktober 2023 (erster Tag) bis 15. November 2023 (letzter Tag)

-          beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt, Raum 2.059, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr, Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr), nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06151 123752

-          beim Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach, im Wartebereich Bürgerservice (Eingang über den Parkplatz an der Offenbacher Straße 11; bitte bei einer Servicekraft am Empfang melden), während der Dienststunden (Montag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 9:00 bis 13 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch 9:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (9:00 bis 12:00 Uhr offenes Rathaus), Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr)

-          beim Magistrat der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Raum 156, während der Dienststunden (Montag und Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr)

-          beim Magistrat der Stadt Rodgau, Hintergasse 15, 63110 Rodgau, Raum 1.12 (1. Obergeschoss), während der Dienststunden (Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 7:00 bis 12:00 Uhr)

-          beim Magistrat der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark/ Ober-Roden, Zimmer 103, während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 14:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 7:00 bis 12:00 Uhr)

 aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Bei den vorgenannten Berichten und Empfehlungen handelt es sich um die bereits vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Stellen.

Dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind während des gesamten Auslegungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/portal/ verfügbar.

Innerhalb der Zeit

vom 16. Oktober 2023 (erster Tag) bis 15. Dezember 2023 (letzter Tag)

können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen oder elektronisch (E- Mail: Genehmigung-IVDa-431rpda.hessen.de ) erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden bei einem ggf. stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.

Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Wenn Sie vorab Ihrer Einwendungen unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese auf der Homepage des RP-Darmstadts unter Umwelt und Energie > Lärm, Luft, Strahlen > Datenschutzhinweise oder persönlich unter obiger Adresse einzusehen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese zudem in Papierform, ausreichend ist ein formloses Schreiben an obige Adresse.

Ein Termin zur Erörterung der Einwendungen für das gesamte Vorhaben wird wie folgt bestimmt:

Datum:         24. Januar 2024

Uhrzeit:        10:00 Uhr

Ort:               Sitzungssaal Wilhelminenhaus, Raum 1.047, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt

Die Durchführung eines Erörterungstermins liegt gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG im Ermessen der Behörde. Der Erörterungstermin wird abgesagt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über vorgesehene Änderungen des Verfahrensablaufs für den Erörterungstermin wird an ebenfalls gleicher Stelle zeitnah informiert. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Darmstadt, den 14.09.2023

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Darmstadt

RPDA - Dez. IV/Da 43.1-53 u 38.01/4-2022/1

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