Öffentliche Bekanntmachungen vom 26.Juli 2024

|   Amtliche Bekanntmachungen

Vertretung des Eigenbetriebs - Ortsgerichte - Friedhofsverwaltung

Vertretung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“

Gemäß § 3 Abs. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) werden die Beschlüsse des Magistrates der Stadt Rödermark vom 15.07.2024 zu den Vertretungen des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ nachstehend bekanntgemacht.

1. Die Bestellung von Herrn Dr. Ludwig Schwab zum kommissarischen stellvertretenden Betriebsleiter wird zum 15.07.2024 widerrufen.

2. Frau Susanne Morian wird ab dem 16.07.2024 zur kommissarischen stellvertretenden Betriebsleiterin für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ bestellt.

Die kommissarische Betriebsleitung besteht aus

  • dem kommissarischen Betriebsleiter Herr Rainer Rebel und
  • der kommissarischen stellvertretenden Betriebsleiterin Frau Susanne Morian.

Diese vertreten die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ erfolgt die Vertretung durch den Betriebsleiter oder – bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung – durch den vom Magistrat bestimmten Stellvertreter.

Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sein.

Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von den nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vorgenannten Vertretungsberechtigten abgegeben.

Bei verpflichtenden Erklärungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000 Euro ist Unterzeichnung durch die Betriebsleitung zusammen mit dem Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter erforderlich. Im Übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO). Auf die Vorschrift des § 3 Abs. 4 EigBGes wird besonders verwiesen.

 

Ortsgerichte: Schöffen bestellt

Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)

Am 24. Juni 2024 wurde durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen die von der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2024 gewählte Frau Hannelore Röhrig zur Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) bestellt. Ihre Amtszeit dauert bis zum 17. Januar 2028.

Ortsgericht Rödermark II (Urberach)

Am 4. Juli 2024 wurde durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen die von der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2024 gewählten Herren Holger Dense und Stefan Gerl zu Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) bestellt. Ihre Amtszeiten dauern jeweils bis zum 3. Juli 2034.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Jörg Rotter, Bürgermeister

 

Keine Angehörigen ermittelbar

Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass für folgende Gräber keine Angehörigen mehr ermittelt werden konnten:

 

Friedhof Ober-Roden (Grabnummer, Name der/des Verstorbenen, Nutzungsrechtsende):

H 113, Ruth Gisela Niederwipper, geb. Biehler, Herta Niederwipper, geb. Theilmann, und Klaus Niederwipper, 24.02.2041

P 79, Torella Katharina Flamm, geb. Seidel und Franz Flamm, 04.04.2024

 

Friedhof Urberach (Grabnummer, Name der/des Verstorbenen, Nutzungsrechtsende):

Allg. C 36, Monika Lotz, geb. Hippler, 27.07.2029

 

Bis zum 05.09.2024 können noch eventuelle Ansprüche bei der Friedhofsverwaltung geltend gemacht werden (Telefon: 911-360 oder -364, friedhofroedermark.de). Nach Ablauf dieser Frist werden entweder aufgrund abgelaufener Nutzungsrechte oder nicht mehr stattfindender Grabpflege die Grabmalanlagen abgebaut und die Gräber eingeebnet (§ 37 Friedhofssatzung).

 

Rödermark, 25.07.2024

Der Magistrat, Friedhofsverwaltung

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