Entzug des Nutzungsrechts
Friedhof Ober-Roden, Grab Niederwipper (H 113)
Das genannte Grab wird seit längerer Zeit nicht mehr von den Nutzungsberechtigten gepflegt. Seit Monaten werden diese durch einen Hinweis auf dem Denkmal aufgefordert, ihrer Pflicht zur Unterhaltung und Pflege des Grabes nachzukommen.
Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt daher gem. § 15 Abs. 4 i. V. m. § 37 Abs. 3 der aktuellen Friedhofssatzung vorzugehen und das Nutzungsrecht zu entziehen. Sollten die Nutzungsberechtigten bis zum 1.12.2025 ihrer Pflicht zur Grabpflege nicht nachgekommen sein bzw. die Friedhofsverwaltung keine Rückmeldung auf diese Bekanntmachung erhalten haben, so erfolgt der Rechtsentzug.
Rödermark, 26.09.2025
Friedhofsverwaltung
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister