Öffentliche Bekanntmachungen vom 26. Oktober 2023

|   Amtliche Bekanntmachungen

Gewerbegebiet Kapellenstraße

Aushang

Die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Rödermark werden auch durch Aushang in den Bekanntmachungskästen am Rathaus Ober-Roden und am Rathaus Urberach veröffentlicht.

 

Gewerbegebiet Kapellenstraße

Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 ff Baugesetzbuch für das Gebiet „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ in der Gemarkung Ober-Roden – Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit

In dem Verfahren für das Gebiet „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ wird gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2808), bekannt gemacht, dass der Beschluss über die 1. Vorwegnahme der Entscheidung vom 7. August 2023 am 16. Oktober 2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen.

Die Geldleistungen sind fällig und werden gesondert angefordert.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim Magistrat der Stadt Rödermark, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark, als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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