Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale
Die Stadt Rödermark ist – wie alle Städte und Gemeinden im Umkreis – durch Auflagen der Aufsichtsbehörde und der Versicherung verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach zu überprüfen. Die Standsicherheitsprüfungen werden voraussichtlich (wetterabhängig) in der 14. Kalenderwoche vom 31. März bis zum 4. April 2025 durchgeführt Für die fachgerechte Überprüfung wurde wieder das Ingenieurbüro Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR aus Wettenberg beauftragt.
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist der Ingenieur verpflichtet, an dem Grabmal eine Plakette mit dem Hinweis auf den bestehenden Schaden sichtbar anzubringen. Sollte die Überprüfung eine erhebliche Gefährdung durch ein nicht standsicheres Grabmal ergeben, wird das Friedhofspersonal zur Vermeidung von Unfällen diesen Grabstein sofort umlegen.
Die Überprüfung dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb um Verständnis dafür. Wer für ein Grab verantwortlich ist (Nutzungsberechtigte/Besitzende), wird um schnellstmögliche fachgerechte Behebung der Mängel gebeten. Nutzungsberechtigte oder Besitzende haften voll für Schäden und deren Folgen für Personen oder Sachen, die zum Beispiel entstehen, wenn Grabsteine umfallen.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung: Regina Leiherer, Tel. 06074 911-360; Sabine Gotta, Tel. 06074 911-364.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung zur 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 25.03.2025, um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark:
TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
TOP 2 Mitteilungen des Magistrats
TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
TOP 4 Antrag der Fraktionen AL/Grüne und CDU: Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin; DS/046/25
TOP 5 Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin (bei Annahme TOP 4)
TOP 6 Aushändigung der Urkunde über die Wiederberufung in das Amt der hauptamtlichen Ersten Stadträtin; (bei Annahme TOP 4)
TOP 7 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark -18. Änderung; DS/080/25
TOP 8 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 26.01.2025; DS/049/25
TOP 9 Städtefreundschaft zwischen der Stadt Rödermark und Hekimhan; DS/076/25
TOP 10 Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026, hier: Wahl von sachkundigen Bürgern für die Brandschutzkommission; DS/077/25
TOP 11 Neufassung des „öffentlich-rechtlichen Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi“ zwischen den Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen gemäß § 54 VwVfG; DS/078/25
TOP 12 Antrag der Fraktion FWR: Katzenschutzverordnung für Rödermark; DS/086/25
Sven Sulzmann, Stadtverordnetenvorsteher