Öffentliche Bekanntmachungen vom 2. Oktober 2025

|   Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Fäkalschlammabfuhr

Nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark sind Grundstückskläreinrichtungen (Sammelgruben/Kleinkläranlagen) mindestens zweimal jährlich durch die öffentliche Fäkalschlammbeseitigung entleeren zu lassen.

Die Fäkalschlammabfuhr wird von Montag, dem 13., bis einschließlich Freitag, dem 24. Oktober, werktags von 7.30 bis 15.30 Uhr im Auftrag der Stadt Rödermark durchgeführt. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden hiervon in Kenntnis gesetzt.

Bei Fragen zur Durchführung der Abfuhr kann man sich an Matthias Weber im Rathaus Ober-Roden, Tel. 06074 886951-31, wenden.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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