Öffentliche Bekanntmachungen vom 12. November 2025

|   Amtliche Bekanntmachungen

Auflösung KBR und Flurbereinigungsverfahren Dreieich-Offenthal

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2015 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i.d.F. vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 4. November 2025 die folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs

„Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark

und zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb

„Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark

 

§ 1

Auflösung des Eigenbetriebs

 

Der Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ (kurz: KBR) der Stadt Rödermark wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2025 aufgelöst und als Vermögen der Stadt Rödermark fortgeführt.

 

 

§ 2

Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KBR

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vom 2. Dezember 2008 in der Fassung der 7. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ vom 02. Oktober 2024 wird mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aufgehoben.

 

 

§ 3

Jahresabschluss, Schluss- und Auflösungsbilanz

 

(1)   Die Betriebsleitung stellt zum 31. Dezember 2025 den Jahresabschluss und den Lagebericht auf (§ 27 EigBGes). Der Jahresabschluss nach Satz 1 ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes.

(2)   Die Stadtverordnetenversammlung bestellt den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss nach Abs. 1, sofern nicht für das Wirtschaftsjahr bereits ein Abschlussprüfer bestellt war.

(3)   Die Vorschriften über die Vorlage des Jahresabschlusses nach § 27 Abs. 3 und 4 EigBGes bleiben unberührt.

(4)   Nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Betriebsleitung.

 

 

§ 4

Anmeldung zur Löschung aus dem Handelsregister

 

Die Betriebsleitung beantragt unverzüglich nach Vollziehung der öffentlichen Bekanntmachung nach § 27 Abs. 4 EigBGes die Löschung des Eigenbetriebs aus dem Handelsregister.

 

 

§ 5

Wahrnehmung der Aufgaben

 

Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ werden ab dem 1. Januar 2026 vom Magistrat wahrgenommen; die §§ 3 und 4 bleiben unberührt.

 

 

§ 6

Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden

 

Die Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ werden mit Wirkung ab dem 1. Januar des in § 2 genannten Wirtschaftsjahres auf die Stadt Rödermark übertragen und in der Bilanz und der Anlagenbuchhaltung der Stadt Rödermark nachgewiesen.

 

 

§ 7

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Rödermark, den 6. November 2025

 

Der Magistrat der

Stadt Rödermark

gez.

Jörg Rotter

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde –

Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim

Tel.-Nr.: 0611/535-8000, Fax-Nr.: 0611/327605392

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-HP-05-18-51-01-B-0002#016 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Neuwahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren

Dreieich-Offenthal (UF 1851)


Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Dreieich-Offenthal notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim statt am:

 

Mittwoch, den 03.12.2025 um 19:00 Uhr

im Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Offenthal

Dieburger Straße 8, 63303 Dreieich

 

Gewählt werden fünf ordentliche Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft. Wiederwahl ist möglich.

 

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.

 

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbau­berechtigten oder deren Bevollmächtigte. Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen im Wahltermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Die Wahlberechtigung ist im Termin nachzuweisen.

Wählbar sind nur natürliche Personen. Diese müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungs­verfahren sein. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich vorgelegt wird.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn dieser von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.

Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirt­schaftlichen Berufsvertretung bestellen.

 

Bekanntmachung

Die Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für Dreieich - Offenthal wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Dreieich und Stadt Rödermark sowie in den angrenzenden Gemeinden Stadt Dietzenbach, Gemeinde Eppertshausen, Stadt Heusenstamm, Stadt Langen, Gemeinde Messel, Stadt Neu-Isenburg, Stadt Offenbach und Stadt Rodgau öffentlich bekannt gemacht.

Informationen zum Verfahren sind unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1851 abrufbar.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

Heppenheim, den 03.11.2025

Im Auftrag                                                                 

gez. B. Uhlig                                                              L.S.

(Verfahrensleitung)

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