Öffentliche Bekanntmachungen vom 12. Juli 2024

|   Amtliche Bekanntmachungen

Genehmigung Haushaltsplan 2024/2025

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung

DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DIE

H A U S H A L T S J A H R E   2 0 2 4 und 2 0 2 5

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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

                                                                       § 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

 

 

im Ergebnishaushalt                                                                         2024                     2025

 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                               - 77.808.416 EUR        - 87.599.582 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                     83.332.370 EUR          87.445.148 EUR

mit einem Saldo von                                                             5.523.954 EUR          - 154.434 EUR

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                      - 58.600 EUR               - 58.600 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    0 EUR                          0 EUR

mit einem Saldo von                                                               - 58.600 EUR           - 58.600 EUR

 

mit einem Fehlbedarf/Überschuss von                                 5.465.354 EUR          - 213.034 EUR

 

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                 -3.107.093 EUR            2.606.450 EUR

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              2.399.656 EUR             2.797.656 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                           - 5.320.255 EUR          - 5.058.256 EUR

mit einem Saldo von                                                             - 2.920.599 EUR          - 2.260.600 EUR

 

     Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                          3.277.755 EUR             2.490.756 EUR

     Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                       - 2.624.001 EUR          - 2.617.201 EUR

     mit einem Saldo von                                                                  653.754 EUR             - 126.445 EUR

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf/Zahlungsmittel-

überschuss des Haushaltsjahres

                                                                                              -5.373.938 EUR           219.405 EUR

festgesetzt.

 

                                                                       § 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.150.755 EUR im Haushaltsjahr 2024 und auf 2.490.756 EUR im Haushaltsjahr 2025 festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2024 auf 2.650.000 EUR und im Haushaltsjahr 2025 auf 3.112.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer,                                                                     2024                     2025 

a)   für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

      (Grundsteuer  A) auf                                                         200 v.H.                       200 v.H.

b)   für Grundstücke

      (Grundsteuer B)  auf                                                         715 v.H.                       715 v.H.

 

2.   Gewerbesteuer auf                                                           380 v.H.                       380 v.H.

 

Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.

 

                                                                       § 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

 

                                                                       § 7

 

Es gelten die von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 5. März 2024

beschlossenen Stellenpläne 2024 und 2025.

 

 

Rödermark, den 05. März 2024

                                                          

Der Magistrat der Stadt Rödermark

gez. Schülner, Erste Stadträtin

 

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

___________________________________________________________________

 

Kreis Offenbach

– Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - Kommunalaufsicht -        04.07.2024

____________________________________________________________________

 

I.

Genehmigung zur Haushaltssatzung der

Stadt Rödermark für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

 

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO

 

1.    die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich für den Finanzhaushalt nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 der Stadt Rödermark,

2.    in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

2.650.000 €

 

(in Worten: zwei Millionen sechshundertfünfzigtausend Euro)

für das Jahr Haushaltsjahr 2024 und

 

3.112.000 €

 

(in Worten: drei Millionen einhundertzwölftausend Euro)

für das Jahr Haushaltsjahr 2025,

3.  in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung      vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-

     förderungsmaßnahmen in Höhe von

 

3.150.755 €

 

(in Worten: drei Millionen einhundertfünfzigtausendsiebenhundertfünfundfünfzig Euro)

für das Jahr Haushaltsjahr 2024 und        

 

2.490.756 €

 

(in Worten: zwei Millionen vierhundertneunzigtausendsiebenhundertsechsundfünfzig Euro)

für das Jahr Haushaltsjahr 2025.   

 

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 der Stadt Rödermark enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.

 

 

II.

Genehmigung zum Wirtschaftsplanbeschluss des Eigenbetriebs

 Kommunale Betriebe Rödermark für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025

 

Hiermit genehmige ich gemäß § 115 Abs. 3 HGO

 

1. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den unter § 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

2.500.000 €

 

(in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend Euro)

für das Jahr Haushaltsjahr 2024,

 

 

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den genehmigungsfähigen Teilbetrag des unter § 2 des o. g. Wirtschaftsplanbeschlusses auf 5.000.000 € festgesetzten Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

 

3.630.000 €

 

(in Worten: drei Millionen sechshundertdreißigtausend Euro)

für das Jahr Haushaltsjahr 2024.

 

 

Der Beschluss über den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.

 

gez. Quilling, Landrat

 

Auslegung Haushaltsplan 2024/2025

inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“

 

Der Haushaltsplan 2024/2025 inkl. des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt zur Einsichtnahme vom 15.07.2024 bis 23.07.2024 im Rathaus des Stadtteils Urberach (Zimmer 303) sowie im Rathaus des Stadtteils Ober-Roden (Zimmer 208) aus.

Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten unter den Telefonnummern 911-855 (Rathaus Urberach) oder 911-310 (Rathaus Ober-Roden).

 

Rödermark, 08.07.2024

Der Magistrat der Stadt Rödermark

gez. Schülner, Erste Stadträtin

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