Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DIE
H A U S H A L T S J A H R E 2 0 2 4 und 2 0 2 5
----------------------------------------------------------------------------------------------
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
im Ergebnishaushalt 2024 2025
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 77.808.416 EUR - 87.599.582 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 83.332.370 EUR 87.445.148 EUR
mit einem Saldo von 5.523.954 EUR - 154.434 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 58.600 EUR - 58.600 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR
mit einem Saldo von - 58.600 EUR - 58.600 EUR
mit einem Fehlbedarf/Überschuss von 5.465.354 EUR - 213.034 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -3.107.093 EUR 2.606.450 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.399.656 EUR 2.797.656 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 5.320.255 EUR - 5.058.256 EUR
mit einem Saldo von - 2.920.599 EUR - 2.260.600 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.277.755 EUR 2.490.756 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 2.624.001 EUR - 2.617.201 EUR
mit einem Saldo von 653.754 EUR - 126.445 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf/Zahlungsmittel-
überschuss des Haushaltsjahres
-5.373.938 EUR 219.405 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.150.755 EUR im Haushaltsjahr 2024 und auf 2.490.756 EUR im Haushaltsjahr 2025 festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2024 auf 2.650.000 EUR und im Haushaltsjahr 2025 auf 3.112.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer, 2024 2025
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 200 v.H. 200 v.H.
b) für Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 715 v.H. 715 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H. 380 v.H.
Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gelten die von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 5. März 2024
beschlossenen Stellenpläne 2024 und 2025.
Rödermark, den 05. März 2024
Der Magistrat der Stadt Rödermark
gez. Schülner, Erste Stadträtin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
___________________________________________________________________
Kreis Offenbach
– Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - Kommunalaufsicht - 04.07.2024
____________________________________________________________________
I.
Genehmigung zur Haushaltssatzung der
Stadt Rödermark für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich für den Finanzhaushalt nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 der Stadt Rödermark,
2. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.650.000 €
(in Worten: zwei Millionen sechshundertfünfzigtausend Euro)
für das Jahr Haushaltsjahr 2024 und
3.112.000 €
(in Worten: drei Millionen einhundertzwölftausend Euro)
für das Jahr Haushaltsjahr 2025,
3. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen in Höhe von
3.150.755 €
(in Worten: drei Millionen einhundertfünfzigtausendsiebenhundertfünfundfünfzig Euro)
für das Jahr Haushaltsjahr 2024 und
2.490.756 €
(in Worten: zwei Millionen vierhundertneunzigtausendsiebenhundertsechsundfünfzig Euro)
für das Jahr Haushaltsjahr 2025.
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 der Stadt Rödermark enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.
II.
Genehmigung zum Wirtschaftsplanbeschluss des Eigenbetriebs
Kommunale Betriebe Rödermark für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025
Hiermit genehmige ich gemäß § 115 Abs. 3 HGO
1. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den unter § 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.500.000 €
(in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend Euro)
für das Jahr Haushaltsjahr 2024,
2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den genehmigungsfähigen Teilbetrag des unter § 2 des o. g. Wirtschaftsplanbeschlusses auf 5.000.000 € festgesetzten Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
3.630.000 €
(in Worten: drei Millionen sechshundertdreißigtausend Euro)
für das Jahr Haushaltsjahr 2024.
Der Beschluss über den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.
gez. Quilling, Landrat
Auslegung Haushaltsplan 2024/2025
inkl. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“
Der Haushaltsplan 2024/2025 inkl. des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt zur Einsichtnahme vom 15.07.2024 bis 23.07.2024 im Rathaus des Stadtteils Urberach (Zimmer 303) sowie im Rathaus des Stadtteils Ober-Roden (Zimmer 208) aus.
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten unter den Telefonnummern 911-855 (Rathaus Urberach) oder 911-310 (Rathaus Ober-Roden).
Rödermark, 08.07.2024
Der Magistrat der Stadt Rödermark
gez. Schülner, Erste Stadträtin