Taxi-Verordnung
Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Rödermark wird aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBL. I Seite 241), zuletzt geändert durch Artikel 482 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBL. I Seite 1474) in Verbindung mit § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PBefG vom 10.10.1997 (GVBL I Seite 370), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 12.11.2013 (GVBL. I Seite 640), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2021 (BGBI.I S.822), folgende Rechtsverordnung erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
- Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten für das Pflichtfahrgebiet Rödermark (§ 47 Abs. 4 PBefG).
- Das Pflichtfahrgebiet der Taxen umfasst das Gebiet der Stadt Rödermark, Kreis Offenbach am Main.
- Auf die einschlägigen Bestimmungen des PBefG und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen.
§ 2
Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich, unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen, aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometer-
preis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.
- Grundpreis je Fahrt: € 3,30
- Fahrpreis pro Kilometer: € 2,20
- Wartezeit pro Stunde (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten); die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten: € 33,00
- Fortschaltung: € 0,10
(2) Ein Entgelt für die Anfahrt wird nicht erhoben.
(3) Kann eine Fahrt nach Auftragserteilung durch den Fahrgast und Bereitstellung des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer aus Gründen nicht ausgeführt werden, die der Fahrgast zu vertreten hat, so ist der Grundpreis zu vergüten.
(4) Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereiches der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Beginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist.
(5) Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich nach § 1 festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
(6) In den Beförderungsentgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
§3
Zuschläge
Für die Fahrt mit einem Großraumtaxi fällt ab dem 5. Fahrgast ein Zuschlag in Höhe von 5,00 Euro an.
Großraumtaxi ist ein Personenkraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als fünf Personen einschließlich Taxifahrer zugelassen und geeignet ist und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50kg Gepäck mitführen kann.
§ 4
Zahlungsweise
- Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Der Fahrzeugführer kann vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgeltes verlangen.
- Auf Verlangen hat der Taxifahrer eine Bescheinigung über das gezahlte Beförderungsentgelt auszustellen.
§ 5
Verfahrensvorschriften
- Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereiches dürfen nur mit eingeschaltetem Fahrpreisanzeiger durchgeführt werden. Bei Bestellungen innerhalb des Stadtgebietes ist die Anfahrt frei.
- Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis von Beginn der Störungen an, nach den zurückgelegten Kilometern zu berechnen. Der Fahrgast ist unverzüglich auf den Eintritt der Störung hinzuweisen. Die Störung ist nach Beendigung der Fahrt zu beseitigen.
- Die festgesetzten Beförderungsentgelte sind Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden dürfen.
- Die Taxifahrer haben bei allen Fahrten je einen Abdruck der Taxenordnung und des Taxentarifes sowie die Abschrift der Genehmigungsurkunde bzw. den kleinen Auszug aus der Genehmigungsurkunde mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen.
§ 6
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen die Taxiordnung werden aufgrund des § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG als Ordnungswidrigkeit nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 PBefG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-- € geahndet, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gemäß § 7 Abs. 1 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark am 01. September 2023 in Kraft.
Die Verordnung vom 11.01.2022 verliert mit dem Tage des Inkrafttretens der vorstehenden Verordnung ihre Gültigkeit.
Rödermark, den 27.06.2023
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Jörg Rotter, Bürgermeister
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Heimat und Europa (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).
Sterbefälle
am 10.07.23 in Rödermark: Theodor Hardardt, 99 Jahre
am 11.07.23 in Frankfurt: Ursula Kube, geb. Schwerber, 68 Jahre
am 12.07.23 in Langen: Günter Faust, 88 Jahre
am 14.07.23 in Frankfurt: Ursula Kraus, geb. Rauck, 81 Jahre
Beratung
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
SchillerHaus, Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)
Bürgertreff Waldacker, Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr, einmal pro Monat (während der Schulferien im Rathaus Urberach); Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatung@roedermark.de
SchillerHaus: dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-356, seniorenundsozialberatung@roedermark.de
Senioren
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de
Senioren- und Sozialberatung
montags von 8 bis 12 Uhr, einmal pro Monat (während der Schulferien im Rathaus Urberach); Anmeldung bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de
Eltern-Baby-Treff
freitags von 9.30 bis 11.30 Uhr für Kinder bis zum 1. Lebensjahr
Mutter-Vater-Kind-Spielkreis
mittwochs von 10 bis 12 Uhr ab dem ab 8. Monat bis zum 3. Lebensjahr
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 66958-10, alexander.rudolfmalteser.org
Mehrgenerationenhaus SchillerHaus
Beratungstermine
Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr (entfällt in den Ferien)
Senioren und Sozialberatung: dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-356, seniorenundsozialberatungroedermark.de
Bürgersprechstunde der Polizei
pausiert derzeit
Angebote für Familien
Hebammensprechstunde (Kita Liebigstr.): dienstagsvormittags und donnerstags nach Vereinbarung; Hebammen: Jasmin Beissel, jasmin.schiewergmail.com, Tel. 0159 05483816; Sarah Upgang, sarah-hebammegmx.de, Tel. 0178 1393425
Krabbeltreff (Pavillon Villa Kunterbunt): dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr
Spanischer Spieletreff (Pavillon Villa Kunterbunt): montags, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: pausiert in den Ferien
Angebote für Grundschulkinder
Ferienpause
Angebote für Senioren
Handarbeitskreis: pausiert in den Ferien
Weitere Angebote
Sprachcafé: Sommerpause bis 22. August
Frauenspaziergang: Sommerpause bis 21. August
PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr
Abfuhrkalender
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 24. Juli
Bezirke B und C: Dienstag, 25. Juli
Bezirk A: Mittwoch, 26. Juli
Altpapier
Bezirk B: Donnerstag, 20. Juli
Bezirke C und D: Donnerstag, 27. Juli
Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).
Die Abfuhren beginnen um 6 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8 und 11 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 25. Juli
Bezirk 2: Mittwoch, 26. Juli
Bezirk 3: Freitag, 28. Juli