Öffentliche Bekanntmachungen und Informationen der Stadt vom 20. Juli 2023

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Taxi-Verordnung

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Rödermark wird aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBL. I Seite 241), zuletzt geändert durch Artikel 482 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBL. I Seite 1474) in Verbindung mit § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PBefG vom 10.10.1997 (GVBL I Seite 370), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 12.11.2013 (GVBL. I Seite 640), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.04.2021 (BGBI.I S.822), folgende Rechtsverordnung erlassen.

 

§ 1

Geltungsbereich

  1. Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten für das Pflichtfahrgebiet Rödermark (§ 47 Abs. 4 PBefG).
  2. Das Pflichtfahrgebiet der Taxen umfasst das Gebiet der Stadt Rödermark, Kreis Offenbach am Main.
  3. Auf die einschlägigen Bestimmungen des PBefG und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen.

 

§ 2

Beförderungsentgelte

(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich, unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen, aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometer-
preis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.

  1. Grundpreis je Fahrt: € 3,30
  2. Fahrpreis pro Kilometer: € 2,20
  3. Wartezeit pro Stunde (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten); die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten: € 33,00
  4. Fortschaltung: € 0,10

(2) Ein Entgelt für die Anfahrt wird nicht erhoben.

(3) Kann eine Fahrt nach Auftragserteilung durch den Fahrgast und Bereitstellung des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer aus Gründen nicht ausgeführt werden, die der Fahrgast zu vertreten hat, so ist der Grundpreis zu vergüten.

(4) Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereiches der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Beginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist.

(5) Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich nach § 1 festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

(6) In den Beförderungsentgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

 

§3

Zuschläge

Für die Fahrt mit einem Großraumtaxi fällt ab dem 5. Fahrgast ein Zuschlag in Höhe von 5,00 Euro an.

Großraumtaxi ist ein Personenkraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als fünf Personen einschließlich Taxifahrer zugelassen und geeignet ist und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50kg Gepäck mitführen kann.

 

§ 4

Zahlungsweise

  1. Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Der Fahrzeugführer kann vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgeltes verlangen.
  2. Auf Verlangen hat der Taxifahrer eine Bescheinigung über das gezahlte Beförderungsentgelt auszustellen.

 

§ 5

Verfahrensvorschriften

  1. Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereiches dürfen nur mit eingeschaltetem Fahrpreisanzeiger durchgeführt werden. Bei Bestellungen innerhalb des Stadtgebietes ist die Anfahrt frei.
  2. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis von Beginn der Störungen an, nach den zurückgelegten Kilometern zu berechnen. Der Fahrgast ist unverzüglich auf den Eintritt der Störung hinzuweisen. Die Störung ist nach Beendigung der Fahrt zu beseitigen.
  3. Die festgesetzten Beförderungsentgelte sind Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden dürfen.
  4. Die Taxifahrer haben bei allen Fahrten je einen Abdruck der Taxenordnung und des Taxentarifes sowie die Abschrift der Genehmigungsurkunde bzw. den kleinen Auszug aus der Genehmigungsurkunde mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen.

 

§ 6

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen die Taxiordnung werden aufgrund des § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG als Ordnungswidrigkeit nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 PBefG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-- € geahndet, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist.

 

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt gemäß § 7 Abs. 1 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark am 01. September 2023 in Kraft.

Die Verordnung vom 11.01.2022 verliert mit dem Tage des Inkrafttretens der vorstehenden Verordnung ihre Gültigkeit.

 

Rödermark, den 27.06.2023

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Jörg Rotter, Bürgermeister

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Heimat und Europa (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720).

 

Sterbefälle

am 10.07.23 in Rödermark: Theodor Hardardt, 99 Jahre

am 11.07.23 in Frankfurt: Ursula Kube, geb. Schwerber, 68 Jahre

am 12.07.23 in Langen: Günter Faust, 88 Jahre

am 14.07.23 in Frankfurt: Ursula Kraus, geb. Rauck, 81 Jahre

 

Beratung

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

SchillerHaus, Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

Bürgertreff Waldacker, Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr, einmal pro Monat (während der Schulferien im Rathaus Urberach); Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatung@roedermark.de

SchillerHaus: dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-356, seniorenundsozialberatung@roedermark.de

 

Senioren

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de

Senioren- und Sozialberatung

montags von 8 bis 12 Uhr, einmal pro Monat (während der Schulferien im Rathaus Urberach); Anmeldung bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de

Eltern-Baby-Treff

freitags von 9.30 bis 11.30 Uhr für Kinder bis zum 1. Lebensjahr

Mutter-Vater-Kind-Spielkreis

mittwochs von 10 bis 12 Uhr ab dem ab 8. Monat bis zum 3. Lebensjahr

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 66958-10, alexander.rudolfmalteser.org

 

Mehrgenerationenhaus SchillerHaus

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr (entfällt in den Ferien)     

Senioren und Sozialberatung: dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-356, seniorenundsozialberatungroedermark.de

Bürgersprechstunde der Polizei

pausiert derzeit

Angebote für Familien

Hebammensprechstunde (Kita Liebigstr.): dienstagsvormittags und donnerstags nach Vereinbarung; Hebammen: Jasmin Beissel, jasmin.schiewergmail.com, Tel. 0159 05483816; Sarah Upgang, sarah-hebammegmx.de, Tel. 0178 1393425

Krabbeltreff (Pavillon Villa Kunterbunt): dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr

Spanischer Spieletreff (Pavillon Villa Kunterbunt): montags, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: pausiert in den Ferien

Angebote für Grundschulkinder

Ferienpause

Angebote für Senioren

Handarbeitskreis: pausiert in den Ferien

Weitere Angebote

Sprachcafé: Sommerpause bis 22. August

Frauenspaziergang: Sommerpause bis 21. August

PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr

 

Abfuhrkalender

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 24. Juli

Bezirke B und C: Dienstag, 25. Juli

Bezirk A: Mittwoch, 26. Juli

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 20. Juli

Bezirke C und D: Donnerstag, 27. Juli

Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).

Die Abfuhren beginnen um 6 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8 und 11 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 25. Juli

Bezirk 2: Mittwoch, 26. Juli

Bezirk 3: Freitag, 28. Juli

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