Öffentliche Bekanntmachung vom 28. September 2023

|   Amtliche Bekanntmachungen

Briefwahl zur Landtagswahl am 08.10.2023

Briefwahl zur Landtagswahl am 08.10.2023

Sollten Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Rödermark eingetragen sind, nicht die Möglichkeit haben, ihre Stimmen am Wahlsonntag im Wahllokal abzugeben, kann Briefwahl beantragt werden. Dies ist persönlich im Rathaus Urberach zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Außerdem kann dies mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Schriftliche Anträge können per E-Mail, Fax oder online gestellt werden. Die Online-Beantragung ist bis Mittwoch, 04.10.2023, um 24.00 Uhr möglich.

Danach können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 06.10.2023, 13.00 Uhr, direkt im Wahlamt beantragt und vor Ort die Stimmen abgegeben werden. Außerdem wird als besondere Dienstleistung noch diese Möglichkeit am Samstag, 07.10.2023, von 10.00 bis 12.00 Uhr angeboten.

Bei plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahlsonntag, 08.10.2023, von 8.00 bis 15.00 Uhr noch Briefwahlunterlagen im Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Str. 4-8, beantragen. Diese können auch von Bevollmächtigten im Bürgerbüro abgeholt werden – hierfür darf die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung/Briefwahlantrag nicht vergessen werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 08.10.2023, bis 18.00 Uhr in den Rathäusern – per Einwurf in die Briefkästen – eingegangen sein.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

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