Kontrollaktionen am Marktplatz Ober-Roden

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Erste Stadträtin unterstreicht: Ordnungshüter setzen auf Dialog mit den Bürgern – „Angstbehaftete“ Räume werden nicht geduldet

Nachdem es Hinweise und vereinzelt Beschwerden im Hinblick auf Personengruppen zu abendlicher und nächtlicher Stunde rund um den Marktplatz in Ober-Roden gegeben hatte, wurde Ende vergangenen Jahres damit begonnen, den Ortskernbereich mit Kontrollaktionen gezielt unter die Lupe zu nehmen. Sowohl eine Streife der Polizeistation Dietzenbach als auch ein Trupp der städtischen Ordnungsbehörde waren dort unterwegs und beobachteten das Geschehen.

Erst mit einem Einsatzfahrzeug und dann zu Fuß hätten Beamte das Zentrum des größten Rödermark-Stadtteils am späten Abend mehrfach durchstreift. „Vier Personen wurden unabhängig voneinander einer Kontrolle unterzogen. Es konnten keinerlei strafrechtlich relevante Sachverhalte festgestellt werden“, berichteten die Polizisten nach ihrer Rückkehr zur Wache in Dietzenbach.

Die Rödermärker Ordnungspolizisten, die am Folgetag in Zivil ausschwärmten, zogen ein ähnlich klingendes Fazit: „Es gab keine größeren Auffälligkeiten, die zu beanstanden gewesen wären.“

Die Erste Stadträtin Andrea Schülner, die als Dezernentin auch für das Aufgabenfeld „Ordnung und Sicherheit“ zuständig ist, bewertet die Rückmeldungen als positiv. Doch das bedeute nicht, dass das Thema fortan weniger intensiv beachtet werde oder gar aus dem Fokus gerate.

„Im Gegenteil: Wir sind überall im Stadtgebiet wachsam. Solche Kontrollen ohne bestimmten Anlass wird es auch in Zukunft an wechselnden Orten immer wieder geben, um präventiv zu wirken. Die Sicherheitsorgane machen damit deutlich, dass es mit Blick auf Gesetz und Ordnung keine helleren und dunkleren Zonen gibt“, betont Andrea Schülner.

Dass im Zusammenhang mit dem Marktplatz in Ober-Roden das Wort „Angst-Ort“ in öffentlichen Verlautbarungen aufgetaucht sei, habe sie sehr wohl registriert. Sie halte es gleichwohl für nicht gerechtfertigt, einzelne Örtlichkeiten und Personen pauschal als „gefährlich“ zu brandmarken. Seien hingegen konkrete Beobachtungen und Klagen zu registrieren, so werde auch gezielt gehandelt.

Dialog mit den Bürgern, keine Duldung „angstbehafteter“ Räume, Kriminalitätsvorbeugung sowie konsequente Ahndung bei strafbaren Handlungen: Dieser Maßnahmenkatalog sei und bleibe für die kommunalen und staatlichen Ordnungshüter eine verbindliche Richtschnur, unterstreicht die Erste Stadträtin.

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