Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung einen Beschluss zum Thema „nächste Bürgermeisterwahl in Rödermark“ gefasst. Entschieden wurde im Hinblick auf die Terminierung wie folgt: Am 26. Januar 2025 werden die Wahlberechtigten in die Stimmlokale gerufen. Zu einer eventuell notwendigen Stichwahl käme es zwei Wochen später, also am 9. Februar kommenden Jahres.
Zum Hintergrund: Die aktuelle, sechsjährige Amtszeit von Bürgermeister Jörg Rotter endet am 30. Juni 2025. Den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung zufolge ist die Direktwahl frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Wahlvorschläge können nunmehr bis spätestens 18. November 2024 beim zuständigen Gemeindewahlleiter eingereicht werden (Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark). Als solcher fungiert Artur Singer, der Leiter des städtischen Fachbereichs Öffentliche Ordnung.