Hunde müssen wieder an die Leine

|   Stadt Rödermark - NEWS

Ab dem 1. März bis zum 15. Juni gilt in Rödermark die Anleinpflicht

Hunde müssen beim Gassi gehen wieder an die Leine genommen werden. Grund ist die Brut- und Setz-Zeit der Vögel. Die Anleinpflicht gilt vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten.

Durch die Anleinpflicht sollen Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente oder Wachtel erhalten durch die Leinenpflicht Schutz beim Brutgeschäft. Sie werden so nicht von ihren Nestern vertrieben, was üble Folgen für den Nachwuchs hätte: Eier und Junge würden für Krähen und Elstern zu leichten Opfern. Auch Wildtiere können bei der Aufzucht ihres Nachwuchses gestört werden. Feldhasen oder Rehe, die aufgescheucht werden, finden erst nach Stunden wieder zurück. Um dies zu verhindern, werden in diesem Jahr wieder schwerpunktmäßig Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Auch hat es sich noch nicht bei allen Hundehaltern herumgesprochen, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) alle Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn man sich im Freien bewegt. Verstöße gegen die Verordnung können bis zu 5.000 Euro Geldbuße kosten.

Ordnungsdezernent Stadtrat Jörg Rotter, Jagdpächter und Landwirte appellieren an alle Besitzer von Vierbeinern, während der Leinenpflicht ein für alle Beteiligten erträgliches Miteinander zu ermöglichen.

Auf einen weiteren Punkt, der von Hundebesitzern oft unterschätzt wird, machen die Landwirte aufmerksam. Wenn der Vierbeiner sein Geschäft im erntereifen Gras oder auf aufgehäuften Futterreihen erledigt, wird es mit den Erntemaschinen aufgenommen. Einmal mit dem Heu vermischt, verursacht dies den Befall mit Schimmelpilzen und im schlimmsten Fall die Kontamination mit den Eiern des Hundebandwurms. Das ist gesundheitsschädlich für Rinder und Pferde.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt auch noch einmal auf die „Hundetüten“ hin, die es im 50er-Pack für einen Euro in den Rathäusern gibt. Mit diesen können Hundehalter einem in der Bevölkerung gern gemachten Vorurteil vorbeugen und die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde hygienisch entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.

Die Satzung zur Anleinpflicht und eine Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges können auf dieser Homepage heruntergeladen werden, im Rathaus Urberach, Zimmer 101, oder im Sozialrathaus, Zimmer 12, können sie eingesehen werden. Auskünfte geben im Rathaus Urberach Jasmina König, Tel. 911-829, und Günther Braun, Tel. 911-830.

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