Manchmal stellt die Ordnungspolizei bei Kontrollen von Hundehaltern fest, dass der vierbeinige Liebling nicht beim städtischen Steueramt angemeldet wurde und keine Hundemarke trägt. Das kann ein Verfahren bis hin zum Bußgeld nach sich ziehen.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt bei der Stadt anzumelden. Was viele nicht wissen: Anmelden muss man auch einen Hund, den man über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten zur Verwahrung oder Pflege im Haushalt aufgenommen hat.
Bei der Anmeldung müssen unter anderem die Rasse, das Geburtsdatum und auch die Abstammung des Tieres schriftlich mitgeteilt werden. Als Halter eines Hundes zählt die Person, die einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Nach der Anmeldung erhält der Halter eine Hundemarke, die am Halsband oder dem Führgeschirr des Hundes angebracht werden muss. Diese Marke dient auch zur Identifizierung des Hundes bei Kontrollen durch die städtische Ordnungsbehörde oder die Polizei.
Derzeit plant die Stadt Rödermark eine genauere Überprüfung des Hundebestands. Nach dem Beispiel der Stadt Dietzenbach ist angedacht, einen externen Dienstleister mit einer Bestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet zu beauftragen. Wird ein nicht angemeldeter Vierbeiner bei einer derartigen Kontrolle festgestellt, so muss der Hundehalter mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
„Hunde bitte sofort beim Steueramt anmelden!“: So lautet deshalb der Appell der Stadt an alle, die einen Hund halten.
Informationen und auch das Anmeldeformular findet man auf der Homepage der Stadt Rödermark im Bereich Kasse/Steueramt (https://buergerservice-roedermark.de/kassesteueramt/hundesteuer/).
Gemeinsam für ein sicheres Rödermark. Ihr Ordnungsamt.