Gemeinsam Fußball genießen

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Für das Public Viewing muss aber eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden

Ab Freitag rollt der Ball: Mit dem Eröffnungsspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Schottland beginnt die Fußball-Europameisterschaft in unserem Land. Sommer, Sonne, Public Viewing – darauf hoffen viele Fußball-Fans, die das Gemeinschaftserlebnis im Freien schätzen. Da einige Spiele erst um 21 Uhr beginnen, hat die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für dieses Public Viewing erlassen. Das „herausragende öffentliche Interesse“, wie der Gesetzgeber es bezeichnet, ist die Grundlage der Verordnung.

Zum Schutz der Nachbarschaft muss allerdings für diese „Ausnahme“ ein öffentliches Public Viewing bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Das bedeutet: Gastwirte, Restaurantbetreiber oder andere Veranstalter, die einzelne Spiele im Freien auf Großleinwänden oder Fernsehgeräten zeigen wollen, müssen frühzeitig beim Ordnungsamt einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Das kann man für beliebig viele Spiele machen. Die Adresse: Stadt Rödermark, Ordnungsamt, Konrad-Adenauer-Str. 4–8, 63322 Rödermark, ordnungsamtroedermark.de.

Das gemeinsame Fußballerlebnis im Garten mit Freunden und Familie ist hiervon nicht betroffen. Es geht lediglich um öffentlich zugängliche Veranstaltungen. Bei privaten Fußball-Events im heimischen Garten bittet das Ordnungsamt allerdings um gegenseitige Rücksichtnahme. Fußball-Fans sollten daran denken, dass es in der Nachbarschaft Menschen gibt, die sich nicht für die EM interessieren; und die Nachbarschaft wird um ein wenig Nachsicht bei lautem Jubel im Garten in der Nähe gebeten.

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