2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Die Verpackungsverordnung regelt seit 1991 die privatwirtschaftlich organisierte Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen, die beim Endkunden bzw. Verbraucher anfallen. Finanziert wird das System durch Lizenzgebühren für in Umlauf gebrachte Verkaufsverpackungen. Der Kunde bezahlt das Entsorgungs-/Verwertungsentgelt direkt mit dem Kauf der Ware; die Einsammlung und Verwertung wird also nicht über die kommunalen Abfallgebühren finanziert.
Als Ergebnis der langwierigen politischen Diskussion um ein Wertstoffgesetz bleibt es auch künftig dabei, dass die Entsorgung von Verpackungen den dualen Systemen obliegt, während die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig sind.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen des Verpackungsgesetzes muss bis spätestens 1. Januar 2021 zwischen der Stadt Rödermark als einsammlungspflichtiger Körperschaft und den Systembetreibern eine neue Abstimmungserklärung vereinbart worden sein. Die Stadt hat erstmals die Möglichkeit, das Erfassungssystem für Leichtverpackungen vorzugeben.
Es ist beabsichtigt, das bestehende System im Wesentlichen beizubehalten (gelbe Säcke per Straßensammlung 14-tägig und im Bringsystem über Container auf der Altstoffannahmestelle; Papierverpackungen durch Mitbenutzung der kommunalen Altpapiersammlung; Glasverpackungen haushaltsnah durch Glascontainer im Stadtgebiet). Als zusätzliches Serviceangebot sollen die Haushalte künftig selbst entscheiden können, ob die Leichtverpackungen in Säcken oder Behältern („gelbe Tonne“) gesammelt werden.
Bisher ist seitens der Systembetreiber noch kein Verhandlungspartner für Rödermark festgelegt worden; bis zum Abschluss der Verhandlungen gelten die seitherigen Regelungen. Ob der künftige Verhandlungspartner dem Wunsch der Stadt zustimmt, die gelbe Tonne als zusätzliches kostenfreies Angebot einzuführen, bleibt abzuwarten. Um ihre Verhandlungsposition zu stärken, steht die Stadt Rödermark mit dem Kreis Offenbach und den anderen Kreiskommunen in engem Kontakt.
Zusatzinformationen:
Die Verkaufsverpackungen gliedern sich in Leichtverpackungen (LVP - Sammelbegriff für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen, Aluminium und Weißblech), die in Rödermark seither im Holsystem im gelben Sack, und Glasverpackungen, die im Bringsystem über Depotcontainer erfasst werden. Verkaufsverpackungen aus Papier werden über die kommunale Altpapiersammlung entsorgt.
Transportverpackungen werden zu Verkaufsverpackungen, sofern die Ware in diesen verkauft wird (z. B. Kartonage und Füllmaterial bei Kühlschränken oder Möbeln). Die Leistungen für die Erfassung und die Verwertung der Verkaufsverpackungen werden von den Systembetreibern regelmäßig ausgeschrieben. Im Wesentlichen werden diese Aufträge an privatwirtschaftliche Dritt-Unternehmen vergeben, es gibt jedoch auch zahlreiche Städte und Kommunen, die im Auftrag der Systembetreiber zumindest selbst sammeln. Da bereits vor dem Erlass der Verpackungsverordnung bestimmte Abfälle wie Altpapier oder Glas in den Kommunen getrennt gesammelt wurden, erfolgt die Erfassung der Verkaufsverpackungen auf unterschiedliche Weise.
Die Systembetreiber haben für das Gebiet Rödermark bis Ende 2019 das Unternehmen REMONDIS Darmstadt GmbH beauftragt.