Förderung von privaten Schallschutzmaßnahmen

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Stadt weist auf Anspruch auf Fördergelder für private Schallschutzmaßnahmen hin.

Hessen Mobil hat als zuständiger Straßenbaulastträger im letzten Jahr entlang der L3097 in Ober-Roden und Urberach schalltechnische Berechnungen durchgeführt. Dabei wurden an vielen Gebäuden Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt.
Sofern das Gebäude nicht schon früher eine Förderung erhalten hat, ergeben sich daraus für die Eigentümer der betroffenen Gebäude mögliche Ansprüche auf Zuschüsse zu privaten Lärmschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenster. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Anspruchsberechtigte erhalten deshalb in den folgenden Tagen eine Benachrichtigung mit Antragsformular von Seiten der Stadt. „Normalerweise besteht für diese Vorgehensweise keine Verpflichtung, aber wir möchten gewährleisten, dass möglichst alle betroffenen Eigentümer über den Anspruch auf Förderung informiert werden. Eine allgemeine öffentliche Bekanntmachung der betroffenen Gebäude ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Daher haben wir den Postweg gewählt, um auf die Möglichkeit der Fördergelder hinzuweisen“, erläutert Erste Stadträtin Andrea Schülner. „Im Schreiben informieren wir darüber, welche Schritte für die Hauseigentümer zu veranlassen sind, um mögliche Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können.“

Ansprechpartner ist das Hessen Mobil Straßen – und Verkehrsmanagement in Fulda. Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung sind eine freiwillige Leistung des Bundes beziehungsweise des Landes. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Lärmsanierung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Einige Bedingungen gilt es bei der Beantragung zu beachten, denn eine Überschreitung der Auslösewerte an der Außenfassade bedeutet noch nicht automatisch eine Förderung. Nach Einreichung des Antrages werden zusätzliche Informationen des Gebäudes benötigt, um die Innenraumpegel berechnen zu können. Erst damit kann eine Aussage getroffen werden, ob eine Bezuschussung erfolgen kann.

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zwei Kostenangebote einholen, die im Anschluss geprüft werden. Erst danach wird eine Vereinbarung mit Hessen Mobil abgeschlossen, die den genauen Förderumfang und die Höhe des Erstattungsbetrages enthält. In der Regel werden von Hessen Mobil 75% der Kosten übernommen, die restlichen 25% sind vom Eigentümer selbst zu tragen. Der Förderbetrag wird nach Ausführung und Kontrolle der Arbeiten und Vorlage der Originalrechnung durch Hessen Mobil ausgezahlt.

„Ich hoffe, dass der Hinweis auf möglichen Fördermaßnahmen eine wesentliche Verbesserung der Wohnsituation für viele betroffenen Bürgerinnen und Bürger leisten kann“, so die Erste Stadträtin abschließend.

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