Die Stadt Rödermark bietet seit 2012 auf den Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach Grabgemeinschaftsanlagen sowie seit 2015 auf dem Friedhof in Urberach so genannte Baumgräber an, die den Hinterbliebenen den Erwerb von für sie pflegefreien Gräbern ermöglichen. Durch die Errichtung dieser Anlagen wurde das Spektrum an Bestattungsmöglichkeiten erweitert und somit dem Wunsch vieler Bürger nach einer würdevoll gestalteten Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung entsprochen.
Diese Bestattungsformen entbinden die Grabnutzer von der Verpflichtung, die Grabpflege selbst zu übernehmen. Sie bieten einerseits eine zeitgemäße Alternative zur traditionellen Grabpflege und kommen andererseits dem Wunsch vieler Angehörigen nach, eine persönliche Gedenkstätte anstelle eines anonymen Grabes erwerben zu können.
Leider muss die Friedhofsverwaltung in den letzten Wochen wieder in zunehmendem Maße feststellen, dass Hinterbliebene die Beisetzungsstellen ihrer Verstorbenen selbst gestalten und dort Blumen, Pflanzschalen, Erinnerungssymbole oder Grablichter ablegen. Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu der eigenen Entscheidung: nämlich ein Grab erwerben zu können, das sie von jeglicher Pflege- und Unterhaltungsverpflichtung entbindet.
Die Stadt Rödermark möchte die betroffenen Angehörigen mit dieser Mitteilung nochmals darüber informieren und gleichzeitig ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Charakter dieser Anlagen nur durch ein einheitliches Bild zum Ausdruck kommen kann und daher die Gestaltung individuell nicht verändert werden darf. Auch ist Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzungsberechtigte geboten, die ebenfalls ein Grab innerhalb dieser Anlagen erworben und sich ganz bewusst für diese Bestattungsform ohne Pflegeaufwand mit einheitlichem Charakter entschieden haben.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, auf den in den Urnengemeinschaftsanlagen geschaffenen Ablageflächen die mitgebrachten Blumen, Gestecke, Grablichter und Erinnerungsgaben abzulegen. Bei den auf dem Friedhof in Urberach zur Verfügung stehenden Baumgräbern ist dies nicht vorgesehen und daher nicht möglich.
Der Friedhofsverwaltung ist durchaus bewusst, dass diese Vorgaben nicht immer auf Verständnis treffen. In einem Todesfall ist vieles zu regeln und es gibt viel Unsicherheit bei der Auswahl eines Grabes. Aus diesem Grund wird den Angehörigen bei ihrer Entscheidung in der Wahl der Grabart durch die Friedhofsverwaltung oder auch durch die von ihnen beauftragte Pietät alles genau erklärt und auch ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Grabarten sind die Vorgaben in der Friedhofssatzung.
Sollten sich Blumen, Pflanzschalen, Grablichter und ähnliche Dinge auf einer Beisetzungsstelle in einer Gemeinschaftsgrabanlage befinden, ist die Friedhofsverwaltung deshalb berechtigt, diese Gegenstände zu entfernen. Es besteht kein Anspruch auf Wertausgleich oder Rückgabe der geräumten Gegenstände. Die Stadt bittet um Kenntnisnahme und Verständnis, dass zukünftig so verfahren wird.






