Die Botschaft der Bürgermeister Martin Burlon (Dreieich), Carsten Helfmann (Eppertshausen), Gerald Frank (Münster), Frank Haus (Dieburg) und Roland Kern (Rödermark) an Regierungspräsidentin (RP) Brigitte Lindscheid war deutlich: Die in Planung befindliche Regionaltangente West (RTW), die ringförmig im Westen und Südwesten Frankfurts verlaufen soll, muss eine sinnvolle Anbindung an die Dreieichbahn erhalten. In dem von den fünf Bürgermeistern unterschriebenen und der Regierungspräsidentin übergebenen Positionspapier wird im Sinne einer zukunftsorientierten Fortentwicklung der Dreieichbahn der Bau eines Mittelbahnsteigs in Dreieich-Buchschlag zwischen der Dreieichbahn und dem Endpunkt der RTW als dauerhalte Lösung für kurze und gesicherte Anschlusszeiten sowie optimierte Umsteigewege mit der Dreieichbahn für unerlässlich gehalten. Auf diesen Mittelbahnsteig wolle die RTW-Planungsgesellschaft aus Kostengründen verzichten und stattdessen einen Außenbahnsteig mit weitem und daher unkomfortablem Fußweg errichten.
Bürgermeister Roland Kern: „ Das ist am falschen Ende gespart. Daher wollen wir schon vor Offenlage der RTW-Planungen beim RP unsere Positionen deutlich machen.“ Die Dreieichbahn, die immer mehr zum Rückgrat des ÖPNV in den wachsenden Kreisen Offenbach und Darmstadt-Dieburg werde, müsse gestärkt werden als attraktive, schnelle, bequeme und ökologische Alternative zum motorisierten Individualverkehr.
Zum Forderungspaket der fünf Bürgermeister gehören die spätere RTW-Verlängerung von Buchschlag nach Dieburg, der Elektrifizierung der Strecke, die Einführung eines Halbstundentaktes für durchgebundene Züge von Dieburg bis Frankfurt, der zweigleisige Ausbau (wo immer dies möglich ist), die Verlängerung der Bahnsteige an allen Stationen, der Ausbau der Zufahrtsgleise zum Frankfurter Hauptbahnhof und der adäquate Ausbau der Park&Ride-Plätze an den Bahnhöfen.
Regierungspräsidentin Lindscheid sagte bei der Entgegennahme des Positionspapiers eine intensive Prüfung zu und verwies ansonsten auf die gesetzlichen Aufgaben des Regierungspräsidiums im Planfeststellungsverfahren.