Viele Menschen kennen solche Alltagssituationen und den erhöhten Blutdruck, den sie manchmal auslösen: Autos werden auf dem Geh- oder Radweg abgestellt, auf einer Grenzmarkierung, einem Behindertenparkplatz oder vor einer Ein- und Ausfahrt. Dort blockieren die Fahrzeuge dann Fußgänger, Radfahrer oder andere Motorisierte, die auf Bewegung oder einen Stellplatz an genau dieser Stelle dringend angewiesen wären. Was tun, wenn der Ärger über derart rücksichtsloses Verhalten hochkocht? Eine neue Möglichkeit auf der Onlineschiene der Stadt Rödermark kann Sanktionen für Sünder im ruhenden Verkehr zur Folge haben.
Wer am Kopf der Startseite der Homepage (www.roedermark.de) die Rubrik „Onlinedienste“ anklickt, gelangt zu einem entsprechenden Verzeichnis. Dort ist in der Sparte „Verkehr“ der Menüpunkt „Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit“ auszuwählen – und das Übermitteln von Fakten zur beklagten Situation kann beginnen.
Die Überlegung, solch eine Option der Anzeige per Smartphone anzubieten, folgt der simplen Erkenntnis, dass die kommunale Ordnungsbehörde mit ihren personellen Möglichkeiten der Kontrollfahrten und -gänge im ruhenden Verkehr an Grenzen stößt. Flächendeckende Präsenz im Stadtgebiet ist nicht möglich. Folglich kann das Mittel der Privatanzeige fortan stärker ausgereizt werden, allerdings nur dann, wenn Regeln und Vorgaben dabei Beachtung finden.
Voraussetzung für eine Online-Anzeige ist, dass der Absender persönlich Zeuge eines Parkverstoßes geworden ist. Ein solcher ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten auf einer dafür nicht vorgesehenen Stelle hält. Mindestens ein Foto, auf dem das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug mit Kennzeichen zu sehen ist, muss dem ausgefüllten Online-Formular beigefügt werden. Weitere Aufnahmen, die die Situation aus unterschiedlichen Blickwinkeln zeigen, können zur Verdeutlichung hilfreich sein.
Die Ordnungsbehörde macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Wichtig ist, dass wir den vollständigen Namen und die Adresse des Anzeigenden benötigen. Dies hat den Hintergrund, dass die anzeigende Person gegebenenfalls als Zeuge vor Gericht geladen werden muss.“
Und noch ein Hinweis ist mit Blick auf die neue Online-Funktion von Bedeutung: „Wir weisen darauf hin, dass der Name des Anzeigenden auf dem Anhörungsbogen, der dem Falschparker zugeschickt wird, zunächst nicht erscheint. Sollte dieser jedoch eine Akteneinsicht verlangen oder sollte ein Bußgeld- oder Gerichtsverfahren stattfinden, so werden die Daten des Zeugen bekannt“, betonen die zuständigen Mitarbeiter des städtischen Fachbereichs für Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung.






