Die seit dem 23. Januar in Hessen geltende verschärfte Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hat auch Auswirkungen auf Bestattungen und Trauerfeiern. Die Zahl der Trauergäste muss daher nochmals beschränkt werden. In Rödermark dürfen ab sofort in der Trauerhalle auf dem Friedhof Ober-Roden maximal 27 Trauernde Abschied nehmen, in der Trauerhalle auf dem Friedhof Urberach sind es höchstens 32 Personen. Zudem ist es nicht mehr möglich, dass weitere Trauergäste den in den Hallen stattfindenden Trauerfeiern im Außenbereich der Friedhöfe beiwohnen können. Die erlaubte Teilnehmerzahl beschränkt sich somit auf die in den Trauerhallen jeweils zugelassene Personenzahl. Nach wie vor besteht auch noch die Möglichkeit, Trauerfeiern im Freien abzuhalten. Bei diesen Abschiednahmen ist die Anwesenheit von max. 30 Personen erlaubt.
Es muss beachtet werden, dass das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes erforderlich ist (FFP2- oder sogenannte OP-Masken bzw. KN95 oder höher). Diese Masken bieten einen besseren Fremd- und Eigenschutz als die Alltagsmasken. Alltagsmasken aus Stoff oder andere Bedeckungen (etwa Schals oder Tücher) sind somit nicht mehr erlaubt.
Nähere Auskünfte zum Ablauf und zur Gestaltung von Trauerfeiern und Bestattungen und welche Vorgaben dabei beachtet werden müssen, erfahren Angehörige über die Bestatter oder direkt bei der Friedhofsverwaltung.