Im Streitfall „Babenhäuser Straße“, den die Stadt Rödermark und das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ausgefochten hatten, konnte die Kommune einen Erfolg verbuchen. Das Land hat einen Rückforderungsbescheid aufgehoben. Das bedeutet, dass Zuwendungen in Höhe von 188.270 Euro, die für die grundhafte Erneuerung der Babenhäuser Straße im Stadtteil Ober-Roden vor rund 20 Jahren vom Land gewährt worden waren, seitens der Stadt nicht zurückgezahlt werden müssen. Gleiches gilt für Zinsen, die im Verlaufe der juristischen Auseinandersetzung aufgelaufen sind.
Bezuschusst worden war seinerzeit die Neugestaltung der in einer Tempo-30-Zone gelegenen Babenhäuser Straße. Das Land Hessen monierte jedoch, die an die Projektförderung gebundenen Kriterien seien von der Stadt nicht vollumfänglich beachtet und umgesetzt worden. Die Kommune wiederum wollte auf der vielbefahrenen Straße keinen Rückzieher hin zu Tempo 50 machen. So kam es zum besagten Rechtsstreit.
In mündlicher Verhandlung im September dieses Jahres gab das Verwaltungsgericht zu erkennen, dass es der Argumentation der Stadt Rödermark, wonach das Land Hessen die Jahresfrist für die Rückforderung versäumt habe, folgen will. Kurze Zeit später signalisierte das Land in einem Schreiben an das Gericht, dass der Rückforderungsbescheid aufgehoben wird. Die Stadt hat daraufhin das Klageverfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Bürgermeister Jörg Rotter hat den Gang der Dinge auf der juristischen Ebene aufmerksam verfolgt. Mit dem Abschluss des Verfahrens könne ein jahrelang schwelender Konflikt endlich ad acta gelegt werden. Wichtig, so Rotter, sei dabei zweierlei.
Zum einen habe eine aus Sicht der Stadt sinnvolle und angemessene Verkehrsraumgestaltung und -beschilderung in der Babenhäuser Straße nun schon seit Jahren Bestand. Zum anderen habe es sich gelohnt, Zuschüsse nicht vorschnell abzuschreiben. In diesem Punkt, betont der Bürgermeister, teile er voll und ganz die Auffassung der Kanzlei „Haldenwang Rechtsanwälte“, die die Interessen der Stadt vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich vertreten habe.
Dr. Lars Diederichsen, für die Kanzlei tätiger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, bilanziert nach dem Ausklang zugunsten der Stadt: „Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, Rückforderungen von Fördermitteln nicht einfach hinzunehmen, sondern durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen.“