Auf der Spielstraße: Rücksicht nehmen

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Das Ordnungsamt informiert im Rahmen des Programms KOMPASS (Teil 9)

Immer wieder kommt es in verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325, umgangssprachlich „Spielstraße“) zu Streitigkeiten oder Anfeindungen. Unterschiedliche Nutzer haben mitunter verschiedene Auffassungen darüber, was dort (mit Priorität) zu beachten ist. Oft landen die Beschwerden oder Anzeigen beim Ordnungsamt der Stadt Rödermark oder bei der Polizei. Dabei wäre der Großteil der Auseinandersetzungen vermeidbar, wenn sich jeder in Erinnerung rufen würde, was „verkehrsberuhigter Bereich“ konkret bedeutet.

Wie auf dem Verkehrszeichen abgebildet, darf der verkehrsberuhigte Bereich von allen genutzt werden, also von Fußgängern, Kindern (auch zum Spielen), Auto-, Rad- und Rollerfahrern… Kurzum: Von allen, die im öffentlichen Raum unterwegs sind. Deshalb geht es für die Verkehrsteilnehmer darum, achtsam zu sein und Rücksicht zu nehmen.

Im verkehrsberuhigten Bereich sind 5 wichtige Ge- und Verbote von zentraler Bedeutung:

1.      Fahrzeuge müssen dort mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Laut der gängigen Rechtsprechung 4 bis 7 km/h, also deutlich unter 20 km/h.

2.      Der Fußgängerverkehr darf von Fahrzeugen weder gefährdet noch behindert werden. Fahrzeuge müssen in unübersichtlichen Situationen die Fußgänger „warnen“.

3.      Das Prinzip beruht auf Gegenseitigkeit. Natürlich dürfen auch die Fußgänger den fahrenden Verkehr nicht unnötig oder mit Absicht behindern.

4.      Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen – und ganz wichtig ist: Kinderspiele sind im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt! Auch und gerade deshalb muss der Verkehr Schrittgeschwindigkeit fahren.

5.      Im verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Eine Ausnahme stellt das Ein- oder Aussteigen oder das kurze Be- und Entladen des Fahrzeuges dar.

Fazit: Es sind letztendlich nur 5 Ge- und Verbote, auf die man in einem verkehrsberuhigten Bereich achten muss, um niemanden zu gefährden, keinen Streit vom Zaun zu brechen, keinen Strafzettel zu bekommen und insbesondere Kinder zu schützen.

Erst wenn am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches das „Spielstraßenschild“ mit dem roten Strich steht, ist die Zone mit den besagten Vorschriften aufgehoben. Das bedeutet, dass auch angrenzende Straßen betroffen und einbezogen sein können.

Ein Beispiel in Urberach: verkehrsberuhigter Bereich in der Bachgasse, keine Aufhebung für das Janseneck und die Erbsengasse. Eine derartige Konstellation in Ober-Roden: Bereich Trinkbrunnenstraße (vor der Schule), keine Aufhebung vor der Einfahrt in die Dieburger Straße (vor der Kulturhalle).

Gemeinsam für ein sicheres Rödermark – Ihr Ordnungsamt

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