Amtliche Bekanntmachungen von 9. Juni 2022

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Bekanntmachungen

Sterbefälle

am 23.05.22 in Idstein: Erika Seib, geb. Wagner, 97 Jahre, früher Am Seewald 11

am 29.05.22 in Frankfurt: Klaus Huthmann, 79 Jahre, Amselstr. 1

am 30.05.22 in Offenbach: Barbara Zwang, geb. Dierschke, 93 Jahre, Saalfeldener Str. 8

am 30.05.22 in Seligenstadt: Anni Jäger, geb. Roth, 94 Jahre, Friedensstr. 4 A

am 31.05.22 in Frankfurt: Elisabeth Eder, geb. Neuhäusel, 84 Jahre, Sperberweg 8

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Vereine, Ehrenamt (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen; Anmeldung bei Maximilian Trunk, Tel. 06074 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de . Nächster Termin: 13. Juni

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde

Seniorentreff Ober-Roden , Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

Bürgertreff Waldacker , Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen (während der Schulferien im Rathaus Urberach)

 

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

SchillerHaus , Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr

 

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach , 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

 

Veranstaltungen Mehrgenerationenhaus SchillerHaus

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr

Bürgersprechstunde der Polizei:

für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr

für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr

Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)

Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung

Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr

Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)

Angebote für Grundschulkinder

Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr

Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr

Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat

Weitere Angebote

Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr

Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr

PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr

 

Abfuhrtermine

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 13. Juni

Bezirke B und C: Dienstag, 14. Juni

Bezirk A: Mittwoch, 15. Juni

Altpapier

Bezirk E: Freitag, 10. Juni

Bezirk A: Freitag, 17. Juni

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 14. Juni

Bezirk 2: Mittwoch, 15. Juni

Bezirk 3: Samstag, 18. Juni

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Samstag, dem 11. Juni, von 8 bis 10.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1

„Urbanes Gebiet Kapellenstraße“; hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit

vom 20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022

auf der Internetseite der Stadt Rödermark öffentlich ausgelegt.

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter der Adresse www.roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-und-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen zur Ansicht sowie zum Herunterladen bereitgehalten. Die Unterlagen können auch über das Zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen ( https://bauleitplanung.hessen.de ) eingesehen werden.

Darüber hinaus werden die oben genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraums im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Freitag: 07.00-12.00 Uhr

Für den Zutritt zum Rathaus ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Diese ist während der nachfolgend genannten Zeiten unter den Telefonnummern 06074 911-219 bzw. -716 möglich:

Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Freitag: 08.00-12.00 Uhr

Es sind die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Corona-Regelungen zu beachten.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, unter den genannten Telefonnummern, während der letztgenannten Zeiten, telefonisch Auskunft über die Planung zu erhalten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist gemäß § 4 PlanSiG elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben: thomas.papproedermark.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Magistrat oder im Auftrag des Magistrats durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn man sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließt, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie die persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder ein sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält man keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die städtischen Gremien wie Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
  • einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
  • andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
  • andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Räumlicher Geltungsbereich

Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße westlich des Friedhofes und nördlich der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule.

Das Plangebiet erstreckt sich:

- nach Westen bis zu den ehemaligen Stellplatzflächen der ehemaligen Eissporthalle, ca. 118 m westlich des Friedhofes von Ober-Roden gelegen,

- nach Norden zwischen ca. 88 m bis ca.102 m, von der Kapellenstraße aus gemessen,

- nach Osten bis zu den Stellplatzflächen des Friedhofes bzw. dem hier parallel zum Friedhof verlaufenden Weg,

- nach Süden bis zu einer gedachten Linie in 8 m Abstand südlich zur nördlichen Grenze der Kapellenstraße.

Darüber hinaus liegt eine Fläche von ca. 8m x 10m im Bereich der Stellplatzflächen westlich des Friedhofes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann der Karte entnommen werden, die man hier herunterladen kann.

Beabsichtigte Planung

Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Rödermark, den 9. Juni 2022

Jörg Rotter , Bürgermeister

Zurück
Back to Top