Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 17.12.19 in Rödermark: Schwester Erdmuth Großmann, 69 Jahre, An der Bleiche 26
am 20.12.19 in Offenbach: Martin König, 73 Jahre, Mühlengrund 1
am 24.12.19 in Rödermark: Ernst Kudrass, 95 Jahre, Ober-Rodener Str. 7
am 24.12.19 in Rödermark: Katharina Billich, geb. Böhm, 92 Jahre, Carl-Zeiss-Str. 30
am 26.12.19 in Offenbach: Astrid Wernicke, geb. Fischer, 93 Jahre, Zwickauer Str. 2
am 26.12.19 in Groß-Umstadt: Maria Stiffel, geb. Flory, 95 Jahre, Philipp-Reis-Str. 7
am 30.12.19 in Offenbach: Ilona Seibert, geb. Gubitz, 53 Jahre, Röntgenstr. 4
am 02.01.20 in Rödermark: Hedwig Braun, geb. Merget, 92 Jahre, Haßwiesenstr. 19
am 02.01.20 in Darmstadt: Hartmut Grundmann, 79 Jahre, Breidertring 88
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Familienangebote
Mutter-Vater-Kind-Gruppe: donnerstags, 15 Uhr
Offener Babytreff: freitags, 9.30 Uhr, ungerade Kalenderwochen
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach, 1. Stock: während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung
Bürgertreff Waldacker: montags von 9 bis 12 Uhr, gerade Wochen
Seniorentreff Ober-Roden: montags von 8 bis 12 Uhr, ungerade Wochen
SchillerHaus, Schillerstr. 17: dienstags von 9 bis 13 Uhr
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach, 1. Stock: montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung
Seniorentreff Ober-Roden: dienstags von 8 bis 12 Uhr
SchillerHaus: mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach, 1. Stock: mittwochs von 14 bis 17 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Baby-Treff (bis 8 Monate): donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr, ungerade Kalenderwochen, Pavillon Villa Kunterbunt
Krabbeltreff: donnerstags, 10 bis 12 Uhr, gerade Kalenderwochen, Pavillon Villa Kunterbunt
Krabbeltreff mit Geschwisterkindern: donnerstags, 15 bis 17 Uhr, ungerade Kalenderwochen, Pavillon Villa Kunterbunt
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: montags, 19 Uhr, zweimal pro Monat (03.02.)
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: montags bis freitags, 15 bis 16 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: freitags, 9.30 Uhr (31.01.)
Bingo-Nachmittag: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (28.01.)
Abfuhrtermine
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 13. Januar
Bezirke B und C: Dienstag, 14. Januar
Bezirk A: Mittwoch, 15. Januar
Altpapier
Bezirke C und D: Donnerstag, 16. Januar
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 14. Januar
Bezirk 2: Mittwoch, 15. Januar
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Dienstag, dem 14. Januar, von 10.30 bis 15.00 Uhr in Urberach, Festplatz, und von 16.00 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Str./Bolzplatz.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Neuwahl der Schiedsperson
für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)
Am 02.03.2020 endet die Amtszeit von Herrn Axel Willmann als Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Rödermark II (Urberach). Hiermit soll interessierten Personen die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Wahl zu stellen. Die Neuwahl/Wiederwahl der Schiedsperson wird in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04. Februar 2020 erfolgen.
Bürgerinnen und Bürgern aus Urberach, die an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, können sich hierfür bis zum 17. Januar 2020 beim Magistrat der Stadt Rödermark, Fachabteilung Recht- und Öffentlichkeitsarbeit, Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark, bewerben.
Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Unter der Internetadresse www.schiedsamt.de hat der Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen Interessantes über das Schiedsamt veröffentlicht.
Weitere Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen und die Aufgaben der Schiedsperson nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz erteilt Hendrik Hildebrandt von der Fachabteilung Recht- und Öffentlichkeitsarbeit unter der Telefonnummer 911-311 oder per E-Mail an hendrik.hildebrandt@roedermark.de.
Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer
für das Kalenderjahr 2020 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 9 Abs. 3 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark
Für das Kalenderjahr 2020 gelten die Hebesätze von 200 % für die Grundsteuer A und 540 % für die Grundsteuer B weiterhin. Auch die Steuersätze für die Hundesteuer sowie die bisherigen Hundesteuermarken gelten ebenfalls weiter.
Für alle Abgabenpflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die oben genannten Abgaben für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019, am 01.01.2019, veranlagten Höhe festgesetzt. Abgabenschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen geändert haben, erhalten einen neuen Bescheid.
Die Abfallgebührenbescheide 2020 mit der Abrechnung für das Jahr 2019 und den Abschlagszahlungen 2020 werden im Januar 2020 an die Eigentümer bzw. Zustellungs-bevollmächtigten geschickt.
Die Abgaben für das Kalenderjahr 2020 sind mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2020 fällig. Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Einmalzahlung nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz bzw. § 9 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2020 in einem Betrag am 1. Juli 2020 fällig.
Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2020 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze oder die Hundesteuer geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer hat für die Abgabepflichtigen die gleiche Rechtswirkung, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Festsetzung der Grundabgaben kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Magistrat der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark, angefochten werden.
Rödermark, 09.01.2020
Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 13a Abs. 3 des Baugesetzbuchs
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20.02.2019 einen Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Gebiet im Stadtteil Ober-Roden gefasst hat.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ober-Roden, westlich des Friedhofes und nördlich der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule. Die Bauflächen liegen nördlich der Kapellenstraße. Das Plangebiet umfasst die Fläche westlich des Friedhofes von Ober-Roden, bzw. der hier vorhandenen Parkplätze. Sie bis zur westlichen Grenze des Flurstückes Gemarkung Ober-Roden, Flur 7 Nr. 166, welche ca. 4 m westlich des Gebäudebestandes der ehemaligen Eissporthalle (Anwesen Kapellenstraße 7) verläuft. Nach Norden reicht das Plangebiet bis zur nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Nr. 8, die in einem Abstand zwischen 90 bis 100 m nördlich der Kapellenstraße verläuft. Überplant werden dabei die bereits bebauten bzw. baulich genutzten Flächen der Anwesen Kapellenstraße 3, 5 und 7 sowie Teile der Kapellenstraße selbst.
Die genaue Abgrenzung kann der hier herunterladbaren Karte entnommen werden.
Beabsichtigte Planung:
Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und einem Gewerbeanteil. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen berücksichtigt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1. „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 13 a Abs. 3 BauGB wird ein Planentwurf in der Zeit vom 13.01.2020 bis 14.02.2020 im Rathaus der Stadt Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17, Zimmer Nr. 103 während der folgenden allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Mitarbeiter der Bauverwaltung sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung. Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Äußerungen können schriftlich beim Magistrat der Stadt Rödermark abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Rödermark, den 09.01.2020
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Schülner, Erste Stadträtin